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Organisatorisches zur Fortschreibung mit PerSEH für Fachleute

für den Teilhabebereich Arbeit

Hier finden Sie Hinweise zum Ablauf der Fortschreibung, zur Meldung von Veränderungen im laufenden Überprüfungszeitraum sowie zu Fällen, in denen PerSEH für die Fortschreibung (noch) nicht genutzt werden kann.

Ablauf der Fortschreibung

Der LWL prüft regelmäßig die Wirkung der bewilligten Leistungen. Dabei arbeiten Mensch mit Behinderung, Leistungserbringer und LWL zusammen.

Zur Vorbereitung kann der Mensch mit Behinderung die „Persönliche Sicht“ ausfüllen. Im Gespräch werden Zielerreichung und Zufriedenheit besprochen und der weitere Unterstützungsbedarf geplant.

Der Leistungserbringer dokumentiert das Gespräch in PerSEH und übermittelt es an den LWL, der die Angaben prüft und den Vorgang abschließt.  

Das Ergebnis ist das BEI_NRW des Menschen mit Behinderung für den aktuellen Überprüfungszeitraum.

Fortschreibung nach Erstbedarfsermittlung ohne BEI_NRW

Leistungserbringer mit Zugang zu PerSEH nutzen für alle Fortschreibungen das BEI_NRW in PerSEH – auch dann, wenn die vorherige Bedarfsermittlung nicht mit dem BEI_NRW erfolgt ist. Stammdaten des Menschen mit Behinderung stehen automatisch zur Verfügung und ermöglichen die Anlage des Vorgangs.

Versand und Bereitstellung der Fortschreibung

Das Fortschreibungsgespräch wird vom Leistungserbringer über PerSEH digital an den LWL übermittelt. Weitere Unterlagen sind nur auf Anforderung erforderlich, Unterschriften entfallen.

Nach Prüfung durch den LWL stellt der Leistungserbringer dem Menschen mit Behinderung die Inhalte inklusive Ziel- und Maßnahmenplanung zur Verfügung.

Änderung des Bedarfs im aktuellen Überprüfungszeitraum

Das BEI_NRW wird für die Fortschreibung am Ende des Überprüfungszeitraums genutzt. Änderungen während des laufenden Zeitraums werden nicht im BEI_NRW bearbeitet, sondern wie bisher schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax an den LWL übermittelt.

Fortschreibung in Leistungsträgerschaft des LWL außerhalb von Westfalen Lippe

Bei Menschen mit Behinderung, die dauerhaft außerhalb des LWL-Gebiets leben und bei denen der LWL Leistungsträger ist, gilt das Verfahren am Ort des tatsächlichen Aufenthalts.

Für Menschen mit Behinderung im LVR-Gebiet ist die Fortschreibung mit dem LVR abzustimmen. Die Unterlagen sind an die zuständige Ansprechperson beim LVR zu übermitteln.

Fortschreibung in anderer Leistungsträgerschaft

Für Menschen mit Behinderung, die nicht in der Leistungsträgerschaft des LWL-Inklusionsamtes Arbeit stehen, aber in Werkstätten im LWL-Gebiet beschäftigt sind, können keine Eingaben in PerSEH vorgenommen werden.

Es gilt das Verfahren des jeweils zuständigen Leistungsträgers, an den die Unterlagen zu übermitteln sind.