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Wege zur Arbeit erleichtern

Mit Bus und Bahn zur Arbeit zu fahren ist oft für Menschen, die stark seh,- oder gehbehindert sind,  schwierig. Fehlende Rampen oder Treppen sind häufig unüberwindbar. Hier gibt es Hilfen, den Weg zur Arbeit zu erleichtern und damit den Arbeitsplatz sichern.

Wohnungshilfen

Eine barrierefreie Wohnung in der Nähe der Arbeitsstelle kann manchmal notwendig sein.

Der Umzug in eine behinderungsgerechte oder erheblich verkehrsgünstiger zum Arbeitsplatz gelegene Wohnung kann durch einen Zuschuss gefördert werden. Auch notwendige Umbauten am Haus, die den schwerbehinderten Menschen in die Lage versetzen, seinen Arbeitsplatz möglichst barrierefrei und selbstständig zu erreichen – wie zum Beispiel durch eine Rampe am Hauseingang – können gefördert werden. Ein behinderungsgerechter Umbau innerhalb der Wohnung, wie zum Beispiel der  Umbau des Bades oder der Küche, werden  den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts demgegenüber nicht gefördert.

Kraftfahrzeughilfen

Eine behinderungsbedingt notwendige Zusatzausstattung eines Autos, der Kauf eines Fahrzeuges und der Erwerb des Führerscheins können gefördert werden. Kann der Mensch mit Schwerbehinderung,  das Fahrzeug nicht selbst führen, um zur Arbeit zu kommen, können auch die Kosten für einen Fahrdienst übernommen werden.

Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln und Kraftfahrzeug-Steuerermäßigung

Menschen mit Schwerbehinderung mit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis können mit dem Kauf einer Wertmarke den öffentlichen Nahverkehr bundesweit kostenlos nutzen. Dafür ist der Schwerbehindertenausweis in Kombination mit dem Beiblatt mit Wertmarke erforderlich. Einige Menschen mit Schwerbehinderung sind auch von der Kraftfahrzeugsteuer ganz oder teilweise befreit.

Wo bekommt man das Beiblatt für eine Wertmarke?

Für die Ausstellung eines Beiblattes für eine Wertmarke, um die Freifahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln und eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer zu erhalten, sind Ihr Kreis oder die kreisfreie Stadt, in welcher Sie Ihren Wohnsitz haben, zuständig.  Hier gelangen Sie zu Ihren örtlichen Ansprechpartnern

Wer trägt die Kosten?

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigte erhalten Wohnungs- und Kraftfahrzeughilfen von dem für sie zuständigen Rehabilitationsträger (Agentur für Arbeit oder Rentenversicherung).

Beamte und Selbstständige, für die kein Rehabilitationsträger zuständig ist, können die Hilfen bei den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts, bei den Kreisen und größeren Städten in Westfalen-Lippe beantragen, wenn sie in Westfalen-Lippe wohnen.