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Werkstattrat und Frauenbeauftragte

In jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) wählen die Beschäftigten einen Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte. Diese vertreten die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Werkstattleitung und bieten Unterstützung bei Fragen am Arbeitsplatz.

Fehlt

Die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte der Beschäftigten in der Werkstatt werden durch die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung (WMVO) geregelt.

Der LWL übernimmt als Träger der Eingliederungshilfe die Finanzierung des Aufwands für die Tätigkeit des Werkstattrats und der Frauenbeauftragten.

Wahl und Amtszeit

Der Werkstattrat und die Frauenbeauftragte werden jeweils für 4 Jahre gewählt. Die Wahlen für die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertretung erfolgen zeitgleich mit den Wahlen für den Werkstattrat.

Alle Beschäftigten einer Werkstatt wählen den Werkstattrat, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Je mehr Wahlberechtigte in der Werkstatt sind, desto mehr Mitglieder umfasst der Werkstattrat. Die Geschlechter sollten im Werkstattrat entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis vertreten sein.

Die Frauenbeauftragte und ihre Stellvertreterin werden von den beschäftigten Frauen der Werkstatt gewählt. In größeren Werkstätten wird eine zusätzliche Stellvertreterin gewählt.

Freistellung

In Werkstätten mit mehr als 200 Wahlberechtigten haben die Vorsitzende oder der Vorsitzende des Werkstattrats sowie die Frauenbeauftragte ein Recht auf vollständige Freistellung von der Beschäftigung. Ab 700 Wahlberechtigten kann auf Verlangen auch die erste Stellvertretung freigestellt werden.

Werkstatträte und Frauenbeauftragte haben außerdem Anspruch auf Freistellung für Schulungs- und Bildungsmaßnahmen bis zu 15 Tagen pro Amtszeit. Bei erstmaliger Wahrnehmung des Amtes sind bis zu 20 Tage pro Amtszeit möglich.

Aufgaben und Rechte

Der Werkstattrat sorgt dafür, dass Männer und Frauen in der Werkstatt gleichgestellt werden und dass die rechtlichen Regelungen zum Vorteil der Beschäftigten eingehalten werden. Falls es im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich keine eigene Vertretung gibt, übernimmt der Werkstattrat auch deren Interessen.
Der Werkstattrat muss bei wichtigen Themen, wie der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder der Auswahl arbeitsbegleitender Maßnahmen, von der Werkstatt einbezogen werden. Er spricht mit der Werkstattleitung über Probleme und Ideen der Beschäftigten. Bei Streitigkeiten zwischen Werkstatt und Werkstattrat kann eine Vermittlungsstelle Unterstützung bieten.

Die Frauenbeauftragte kümmert sich um alle Themen, die für Frauen in der Werkstatt wichtig sind. Sie setzt sich dafür ein, dass Frauen die gleichen Chancen und Rechte erhalten. Frauenbeauftragte unterstützen auch dabei, Arbeitsaufgaben in der Werkstatt und familiäre Aufgaben besser miteinander zu vereinbaren.
Bei Fällen von körperlicher oder seelischer Gewalt (wie Schläge, Schubsen, Beleidigungen) stehen sie den betroffenen Frauen zur Seite. Alles, was Frauenbeauftragte erfahren, bleibt vertraulich. Sie treffen sich einmal im Monat mit der Werkstattleitung, um Themen zu besprechen, die Frauen betreffen. Bei Problemen mit der Werkstattleitung kann auch hier eine Vermittlung helfen. Der Werkstattrat informiert die Frauenbeauftragte über seine Termine, damit sie an den Treffen teilnehmen kann.