Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Rechtliche Grundlagen und Organisatorisches

Rechtsgrundlagen

Die Kurse und Informationsveranstaltungen des LWL-Inklusionsamts Arbeit werden nach § 185 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) durchgeführt. Hiernach hat das Integrationsamt Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für Vertrauenspersonen, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialräte durchzuführen. Ziel ist die Vermeidung beziehungsweise Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. In NRW werden die Aufgaben der Integrationsämter durch die Inklusionsämter bei den Landschaftsverbänden wahrgenommen.

Bei den Veranstaltungen des LWL-Inklusionsamts Arbeit werden generell Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind – § 179 Absatz 4 SGB IX.

Vermittelt werden in zeitgemäßer Weise die erforderlichen Grund- und Spezialkenntnisse sowie die Kompetenz, diese Kenntnisse im betrieblichen Alltag umzusetzen. Dabei legt das LWL-Inklusionsamt Arbeit viel Wert auf die Erfahrungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie deren Themenwünsche. Es wird damit ständig der Bezug zur betrieblichen Praxis hergestellt.

Die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme - § 179 Absatz 4 SGB IX

„Die Vertrauenspersonen werden von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge befreit, wenn und soweit es zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sind in Betrieben und Dienststellen in der Regel wenigstens 100 schwerbehinderte Menschen beschäftigt, wird die Vertrauensperson auf ihren Wunsch freigestellt; weiter gehende Vereinbarungen sind zulässig. Satz 1 gilt entsprechend für die Teilnahme der Vertrauensperson und des mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds sowie in Fällen des § 178 Absatz 1 Satz 5 SGB IX auch des jeweils mit der nächsthöheren Stimmenzahl gewählten stellvertretenden Mitglieds an Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung erforderlich sind.“

Zur Arbeitsbefreiung und Kostenübernahme

Wegen der erforderlichen Arbeitsbefreiung und Übernahme der Teilnehmerkosten sowie der Reisekosten wenden Sie sich bitte unter Hinweis auf § 179 Absatz 4 SGB IX und § 179 Absatz 8 SGB IX an Ihren Arbeitgeber. Hinweis für den öffentlichen Dienst: Bitte verweisen Sie auf § 179 Absatz 4 SGB IX und § 42 Absatz 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Verbindung mit § 40 Absatz 1 LPVG.

Hinweis für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Privatwirtschaft

Spezielle Vorschriften für den Betriebsrat enthält § 37 und § 40 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BVerfG).

Hinweis für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem Öffentlichen Dienst

Spezielle Vorschriften für den Personalrat enthält § 42 Absatz 5 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) in Verbindung mit § 40 Absatz 1 LPVG.

Zum Anmeldeverfahren

Wenn Sie sich für unsere Kurse und Informationsveranstaltungen interessieren, beachten Sie bitte die jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen. Die Teilnehmerzahlen in den Kursen und Informationsveranstaltungen werden im Interesse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer je nach Thema und Inhalt begrenzt.

Nachdem Sie die Arbeitsbefreiung und die Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber geklärt haben, melden Sie sich bitte online unter www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/kursangebot bei dem jeweiligen Kurs an. Ihre Anmeldung ist verbindlich.

Die Teilnehmerplätze werden in der Reihenfolge des Einganges der vollständig ausgefüllten Anmeldungen beim LWL-Inklusionsamt Arbeit vergeben.

Bitte achten Sie auf den jeweils genannten Anmeldeschluss. Sie erhalten von uns eine schriftliche Eingangsbestätigung per Post, dass Ihre Anmeldung eingegangen ist.

Wenn ein Platz für Sie frei ist, erhalten Sie nach dem offiziellen Anmeldeschluss, aber rechtzeitig vor Beginn, eine schriftliche Anmeldebestätigung per Post.

Die Erfahrung zeigt, dass die Zahl der Anmeldungen für verschiedene Veranstaltungen häufig größer ist als die zur Verfügung stehenden Plätze. Falls kein Platz mehr für Sie vorhanden ist, erhalten Sie eine schriftliche Nachricht.

Änderungsvorbehalt / Absage der Veranstaltung

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit behält sich vor, gegebenenfalls den Veranstaltungsort zu verlegen oder den Einsatz von Referenten zu ändern sowie notwendige inhaltliche oder organisatorische Änderungen vor oder während des Kurses oder der Informationsveranstaltung vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.Im Falle einer Absage der Veranstaltung durch das LWL-Inklusionsamt Arbeit werden bereits gezahlte Teilnehmerbeiträge erstattet.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe (zum Beispiel Erkrankungen des Referenten, zu geringe Teilnehmerzahl) behalten wir uns vor, den Kurs beziehungsweise die Informationsveranstaltung abzusagen. Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind für diesen Fall ausgeschlossen.

Kosten

Nach § 179 Absatz 8 SGB IX ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten der Kurse beziehungsweise Informationsveranstaltungen sowie die Kosten für Anfahrt und gegebenenfalls Übernachtung und Verpflegung zu tragen. Die im Kursangebot genannten Kosten umfassen Verpflegung während des Kurses und gegebenenfalls Übernachtung mit Frühstück und Abendessen bei mehrtägigen Kursen.

Die Höhe der Kosten entnehmen Sie bitte jeweils der Kursbeschreibung. Alle weiteren Kosten – zum Beispiel für Referenten, Kursunterlagen – trägt das LWL-Inklusionsamt Arbeit.

Sie erhalten neben der Anmeldebestätigung vor Ort eine gesonderte Rechnung vom Tagungshaus. Den vor Ort zu zahlenden Betrag entnehmen Sie bitte dem Kursprogramm beziehungsweise der Anmeldebestätigung.



Die Kosten der mehrtägigen Veranstaltungen, die im VdK Kur- und Erholungshotel "Zum Hallenberg" Bad Fredeburg stattfinden, überweisen Sie bitte – unter Angabe des Teilnehmernamens und der Kurs-Nummer – auf das Konto des

VdK Kur-und Erholungshotel "Zum Hallenberg"  Bad Fredeburg

IBAN: DE 33 4605 2855 0040 060923

BIC: WELADED1SMB

Eine Durchschrift/Kopie des Überweisungsbeleges legen Sie bitte am Anreisetag an der Rezeption der Fortbildungsstätte vor. Ersatzweise kann die Zahlung in bar oder per EC-Karte (nicht per Kreditkarte!) spätestens am Anreisetag an der Rezeption der Fortbildungsstätte erfolgen.



Bei mehrtägigen Veranstaltungen in anderen Tagungshäusern erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung Hinweise zur Zahlung. Sie erhalten vor Ort bei Zahlung eine entsprechende Rechnung als Nachweis.



Bei Tagesveranstaltungen zahlen Sie die Kosten bitte vor Ort in bar oder per EC-Karte. Sie erhalten dabei eine entsprechende Rechnung als Nachweis.

Zimmerreservierung bei mehrtägigen Kursen

Mit der Absendung der Anmeldebestätigung an Sie reservieren wir bei mehrtägigen Veranstaltungen in der jeweiligen Fortbildungsstätte für Sie ein Einzelzimmer (Ausnahmen hiervon: Grund- und Aufbaukurse ohne Übernachtung). Dieses Zimmer steht Ihnen am Anreisetag ab 12 Uhr bis zum Abreisetag um 8.30 Uhr zur Verfügung. Außerhalb dieser Zeiten am An- und Abreisetag können Sie Ihr Gepäck unentgeltlich in einem hoteleigenen und verschlossenen Raum abstellen.

Rücktritt von der Anmeldung / Ausfallgebühr

Bei Ihrer Abmeldung ohne Benennung einer/eines Ersatzteilnehmerin/ Ersatzteilnehmers nach der Ihnen vom LWL-Inklusionsamt Arbeit zugesandten Anmeldebestätigung (es zählt das Datum der Anmeldebestätigung), sind die im Kursprogramm und der Anmeldebestätigung angegebenen Kosten unaufgefordert in voller Höhe an das Tagungshaus direkt zu zahlen. Sie erhalten dort vor Ort eine entsprechende Rechnung.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung sind die vollen Kosten fällig.

Haftung

Grundsätzlich erfolgt die Teilnahme an den Veranstaltungen auf eigene Gefahr. Während der Veranstaltung sind Sie über Ihren Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Während der kursfreien Zeiten besteht für Sie dieser Versicherungsschutz nicht.

Hinweise zum Datenschutz

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Münster/Westfalen.