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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) vertritt die Interessen schwerbehinderter und gleichgestellter Beschäftigter im Betrieb oder in der Dienststelle. Sie unterstützt Betroffene bei Fragen rund um Arbeitsplatz, Teilhabe, Inklusion und berufliche Unterstützung. Die SBV arbeitet eng mit Arbeitgebern, Betriebs- oder Personalräten sowie dem Inklusionsamt zusammen.

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Die wichtigsten Aufgaben der SBV

  • Förderung der beruflichen Entwicklung: Die SBV unterstützt schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte bei Weiterbildung, Qualifizierung und beruflicher Entwicklung.
  • Überwachung der Rechte schwerbehinderter Beschäftigter: Die SBV achtet darauf, dass die Rechte schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle eingehalten werden.
  • Unterstützung bei Hilfen und Leistungen: Die SBV unterstützt bei der Beantragung von Hilfen, Leistungen und Maßnahmen für schwerbehinderte Beschäftigte.
  • Hilfe bei Anträgen zur Schwerbehinderung: Die SBV informiert und unterstützt bei Anträgen zur Feststellung einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung.
  • Unterstützung bei Beschwerden und Anliegen: Die SBV greift Anregungen, Fragen und Beschwerden schwerbehinderter Beschäftigter auf und unterstützt bei Lösungen.
  • Einsatz für behinderungsgerechte Arbeitsplätze: Die SBV setzt sich für barrierefreie, sichere und behinderungsgerechte Arbeitsbedingungen ein.
  • Mitwirkung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM): Die SBV begleitet die Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).
  • Mitgestaltung von Inklusionsvereinbarungen: Die SBV wirkt an Inklusionsvereinbarungen zur Teilhabe schwerbehinderter Beschäftigter im Betrieb mit.