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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Die Schwerbehindertenvertretung wird von den im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen gewählt.

Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung fördert die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Betrieben und Dienststellen, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Sie besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einem Stellvertreter.

 

 

Die wichtigsten Aufgaben

  • Förderung der Entwicklung und beruflichen Fortentwicklung schwerbehinderter Menschen
  • Überwachung der Einhaltung der für schwerbehinderte Menschen geltenden Rechte im Betrieb
  • Beantragung von Maßnahmen und Hilfen für schwerbehinderte Menschen bei den zuständigen Stellen)
  • Unterstützung der Beschäftigten bei Anträgen zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
  • Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen aufgreifen, prüfen und auf eine Erledigung hinwirken
  • Sicherstellen, dass Arbeitsplätze behinderungsgerecht gestaltet werden
  • Mitwirkung bei der Einführung und Umsetzung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
  • Verhandlung über den Abschluss einer Inklusionsvereinbarung

Das Fachwissen hierfür erhalten die Schwerbehindertenvertretungen in den Kursen und Informationsveranstaltungen des Inklusionsamtes. Es stehen dort auch viele kostenlose Broschüren zur Verfügung.