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Voraussetzungen fĂŒr Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit

Wir können unsere Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Westfalen-Lippe erbringen.
Um eine finanzielle Leistung zu erhalten, mĂŒssen einige Voraussetzungen erfĂŒllt sein. Je nach Leistungsart, sind diese Voraussetzungen unterschiedlich. Sie finden diese bei den Beschreibungen unserer einzelnen Leistungen.
Einige Bedingungen mĂŒssen jedoch generell erfĂŒllt sein:

  • Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch die Agentur fĂŒr Arbeit vor.
  • Die Arbeitszeit betrĂ€gt mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Die BeschĂ€ftigung dauert lĂ€nger als 8 Wochen.

 

Die Leistungen der RehabilitationstrĂ€ger (wie zum Beispiel Gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur fĂŒr Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Sozialhilfe, Öffentliche Jugendhilfe, Soziale EntschĂ€digung bei GesundheitsschĂ€den) sind vorrangig vor den Leistungen des Inklusionsamtes. Ist also kein RehabilitationstrĂ€ger zustĂ€ndig, kann das Inklusionsamt Leistungen erbringen.

Ihr Kontakt zu uns

Hier finden Sie die fĂŒr Ihren Arbeitsort in Westfalen-Lippe zustĂ€ndige Ansprechperson.

Eine Frau und ein Mann stehen nebeneinander. Der Mann hÀlt ein Telefon in der Hand.