Voraussetzungen fĂŒr Leistungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit
Wir können unsere Leistungen an schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Westfalen-Lippe erbringen.
Um eine finanzielle Leistung zu erhalten, mĂŒssen einige Voraussetzungen erfĂŒllt sein. Je nach Leistungsart, sind diese Voraussetzungen unterschiedlich. Sie finden diese bei den Beschreibungen unserer einzelnen Leistungen.
Einige Bedingungen mĂŒssen jedoch generell erfĂŒllt sein:
- Es liegt eine anerkannte Schwerbehinderung oder Gleichstellung durch die Agentur fĂŒr Arbeit vor.
- Die Arbeitszeit betrÀgt mindestens 15 Stunden pro Woche.
- Die BeschÀftigung dauert lÀnger als 8 Wochen.
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Die Leistungen der RehabilitationstrĂ€ger (wie zum Beispiel Gesetzliche Rentenversicherung, Bundesagentur fĂŒr Arbeit, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Sozialhilfe, Ăffentliche Jugendhilfe, Soziale EntschĂ€digung bei GesundheitsschĂ€den) sind vorrangig vor den Leistungen des Inklusionsamtes. Ist also kein RehabilitationstrĂ€ger zustĂ€ndig, kann das Inklusionsamt Leistungen erbringen.
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Weitere Informationen finden Sie in den BroschĂŒren "ZB Info Leistungen fĂŒr schwerbehinderte Menschen im Beruf" und "ZB Spezial Finanzielle Förderung".