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Häufige Fragen und Feedback zu PerSEH

für den Teilhabebereich Arbeit

Häufige Fragen zu PerSEH

Unsere Antwort

Zugang zu PerSEH erhalten:

  1. Leistungserbringer in Westfalen-Lippe, die
  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern erbringen und
  3. eine Leistungsvereinbarung mit dem LWL abgeschlossen haben.

Unsere Antwort

Möglichkeit 1: Es werden gar keine leistungsberechtigten Personen angezeigt

Wenn gar keine leistungsberechtigten Personen in PerSEH sichtbar sind, prüfen Sie bitte, ob Ihrer Benutzerkennung alle notwendigen Rollen, Berechtigungen und Vertretungen zugewiesen sind. Ihre Administration kann Ihnen mitteilen, welche Rollen, Berechtigungen und Vertretungen Ihnen zugewiesen sind.

Möglichkeit 2: In der Personenliste fehlt eine leistungsberechtigte Person

Wenn in der Personenliste eine leistungsberechtigte Person fehlt, prüfen Sie bitte, ob die leistungsberechtigte Person die Voraussetzungen erfüllt, um in PerSEH abgebildet zu werden.

Wird Ihnen eine Person nicht angezeigt, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllt, um nach PerSEH übertragen zu werden, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Teilhabeplanenden. Der Einzelfall kann dann in PerSEH nachgetragen werden.

Möglichkeit 3: Mehrere leistungsberechtigte Personen werden nicht in PerSEH angezeigt

Wenn mehr als zwei leistungsberechtigte Personen nicht in PerSEH sichtbar sind, prüfen Sie bitte, ob die leistungsberechtigten Personen die Voraussetzungen erfüllen, um in PerSEH abgebildet zu werden.

Werden Ihnen mehrere Personen nicht angezeigt, obwohl diese die Voraussetzungen, um nach PerSEH übertragen zu werden, erfüllen, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbereichsleitung der Einzelfallhilfe. Diese kann die Einzelfälle in PerSEH nachtragen lassen. Hier möchten wir für eine reibungslose Korrektur, um eine Aufstellung der leistungsberechtigten Personen in einer Excel Datei, bitten. Wir benötigen pro betreffende leistungsberechtigte Person:

  • den vollständigen Namen der leistungsberechtigten Person
  • das LWL-Aktenzeichen
  • die aktuelle Einrichtungsnummer
  • den Stichtag des Wechsels in die andere Einrichtung
  • die aktuelle Adresse 

Unsere Antwort

Voraussetzung für die Anlage eines Vorgangs Fortschreibung ist, dass Ihrer Benutzerkennung in PerSEH die Rolle „Externer Mitarbeiter schreibend“ zugeordnet ist. Ihre Administration kann Ihnen mitteilen, welche Rollen Ihnen zugewiesen sind.

Wenn Sie keinen Vorgang Fortschreibung anlegen können, obwohl Sie die oben genannte Voraussetzung erfüllen, kontaktieren Sie bitte den Bearbeitenden des vorherigen Vorgangs. Das kann ein Teilhabeplanender des LWL oder ein anderer Benutzender aus Ihrer Einrichtung sein. Sie finden Informationen zu der Person auf der Vorgangsebene. Der vorherige Bearbeitende muss den zuvor angelegten Vorgang schließen und kann Ihnen damit den Zugriff auf die Funktion Vorgang „Fortschreibung anlegen“ ermöglichen. Es kann immer nur einen aktuellen Vorgang geben.

Unsere Antwort

Für den Zugang zu PerSEH wird ein internetfähiger PC benötigt. Der Zugriff erfolgt über das Internet mit 2-Faktor-Authentifizierung; eine zusätzliche Software ist nicht erforderlich.

Unsere Antwort

Eine Schnittstelle zwischen PerSEH und den Systemen der Leistungserbringer gibt es nicht und ist durch den LWL nicht umsetzbar.

Unsere Antwort

Damit Ihre Kolleg:innen von Ihnen angelegte Fortschreibungen bearbeiten können, muss Ihre Administration zwischen Ihnen und den entsprechenden Kolleg:innen ein Vertretungsrecht in LWL-Bena anlegen.

Unsere Antwort

Nein, das ist nicht möglich. Die Meldung erfolgt weiterhin an den zuständigen Mitarbeitenden beim LWL, der die Person im System anlegt.

Unsere Antwort

Nein, Fortschreibungen können in PerSEH derzeit nicht gelöscht werden.

Unsere Antwort

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) stellt den Zugriff auf BEI_NRW in PerSEH ausschließlich den Leistungserbringern in Westfalen-Lippe zur Verfügung.
Eine Testversion ist grundsätzlich nicht möglich.

Unsere Antwort

Die Organisation der Bedarfsfortschreibung in PerSEH liegt in der Verantwortung der jeweiligen WfbM bzw. des anderen Leistungsanbieters.
Bei Schulungsbedarf melden Sie sich unter der E-Mail-Adresse: bei-nrw-arbeit@lwl.org 
Wir nennen Ihnen dann Ansprechpersonen und vereinbaren eine Videokonferenz per Zoom.

Feedback zu BEI_NRW/PerSEH

Ihre Rückmeldungen helfen uns, das Bedarfsermittlungsinstrument Nordrhein-Westfalen (BEI_NRW) und die Fachanwendung PerSEH für den Teilhabebereich Arbeit kontinuierlich zu verbessern.

So geben Sie Feedback:
Senden Sie Ihre Fragen, Anregungen oder Verbesserungsvorschläge jederzeit an die E-Mail-Adresse bei-nrw-arbeit@lwl.org