Information und Beratung
Der IFD berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Neueinstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechpartner. Er informiert über die Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit. Arbeitgeber, Vorgesetzte und Kollegen erhalten Hinweise im Umgang mit einem Beschäftigten mit Behinderungen. Der IFD unterstützt den Arbeitgeber bei der Klärung möglicher finanzieller Leistungen und berät bei deren Beantragungen.
Der Integrationsfachdienst berät und unterstützt
Wir informieren, beraten und unterstützen
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei behinderungsbedingten Problemen am Arbeitsplatz,
- im Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten,
- mit einem Jobcoach, der bei der Einarbeitung in neue Abläufe/Prozesse unterstützt,
- bei der Anpassung/Gestaltung des Arbeitsplatzes, gegebenenfalls mit technischen Hilfen bei Personen mit einer Sinnesbehinderung,
- Menschen mit psychischen, neurologischen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen,
- Menschen mit Hörbehinderung,
- Menschen mit Sehbehinderung.
Wir informieren und beraten
Schulabgänger mit (Schwer-) behinderung
- bei dem Erkennen von beruflichen Stärken und Schwächen
- bei der Suche nach geeigneten Berufswegen und Berufsfeldern
- bei der Suche nach einem Praktikums- oder Ausbildungsplatz
Weitere Informationen unter KAoA-STAR
Wir informieren, beraten und unterstützen
Menschen mit psychiatrischen Diagnosen beim (Wieder-) Einstieg in das Arbeitsleben
- bei der Zusammenarbeit mit den behandelnden Therapeutinnen, Therapeuten und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten,
- bei der Stellensuche, bei der Vermittlung von Kontakten zu Betrieben und der Begleitung zu Gesprächen vor Ort,
- bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und der Suche nach geeigneten Erprobungs- und Arbeitsplätzen,
- bei der Beratung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers über den Umgang mit der Behinderung am Arbeitsplatz.
Der Integrationsfachdienst (IFD) bietet Menschen mit einer psychischen Erkrankung Beratung bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive. Der Kontakt zum IFD kann schon während eines Klinikaufenthaltes oder einer medizinischen Behandlung aufgenommen werden. Unterstützung erfolgt bei der Klärung von Zielen, der Erkundung von Möglichkeiten, bei der Erprobung im Praktikum und der konkreten Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz.
Wir informieren und beraten
Menschen, die aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen
- bei der Nutzung des LWL-Budgets für Arbeit
- bei den Gesprächen mit dem Arbeitgeber, Kollegen und Vorgesetzten
- bei der Klärung von Fragen zur finanziellen Auswirkung eines Wechsels auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- bei der Einarbeitung und dauerhaft auch über die Einstellung hinaus
Weitere Informationen unter Übergang aus der Werkstatt
Rehabilitierende und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Der Integrationsfachdienst hilft Rehabilitanden unterschiedlicher Sozialleistungsträger (Deutsche Rentenversicherung, Arbeitsagentur, Berufsgenossenschaften et cetera) bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz und berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine geeignete Arbeitskraft suchen.
Eine Beauftragung des Integrationsfachdienstes kann auch im Rahmen von sogenannten BEM-Verfahren, bei stufenweisen Wiedereingliederungen oder bei innerbetrieblichen Umsetzungen erfolgen.
Opfer nach dem Opferentschädigungsgesetz
Der Integrationsfachdienst bietet psychosoziale Begleitung von traumatisierten Personen in der beruflichen Entwicklung oder am bestehenden Arbeitsplatz an. Auftraggeber sind die Versorgungsämter, die Hauptfürsorgestellen und das LWL-Inklusionsamt Arbeit. Die Beauftragung erfolgt auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG).
Fallmanagement nach psychosomatischer Reha
Das Fallmanagement nach psychosomatischer Reha ist ein Angebot der Deutschen Rentenversicherung Westfalen. Diese beauftragt den für die Region zuständigen Integrationsfachdienst mit der Durchführung.
Das IFD- Fallmanagement zielt darauf ab, Sie beim Übergang aus der psychosomatischen Rehabilitation zurück in das Erwerbsleben zu begleiten. Mit Ihnen zusammen möchten wir Ihre berufliche Wiedereingliederung erreichen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Rehabilitation im Alltag und im Berufsleben beziehungsweise bei der Arbeitssuche umzusetzen.
Beispiele für die Unterstützung durch den IFD:
- entlastende Gespräche,
- Unterstützung bei der Lösung von Problemen am Arbeitsplatz,
- Unterstützung bei der Beantragung weiterer Maßnahmen,
- Entwicklung einer beruflichen Perspektive und Unterstützung bei Bewerbungen,
- Unterstützung bei der Umsetzung der in der Reha erarbeiteten Ziele,
- Hilfe bei der Suche nach therapeutischer Unterstützung.
Gut zu wissen:
- Die Teilnahme am Fallmanagement wird durch den behandelnden Arzt der Reha-Einrichtung empfohlen.
- Das Fallmanagement umfasst 15 Stunden Begleitung innerhalb eines Zeitraums von 16 Wochen (eine Verlängerung ist im Einzelfall möglich).
- Das Erstgespräch findet noch während Ihres Aufenthalts in der Reha-Klinik statt.
- Die Kosten werden von der Deutschen Rentenversicherung Westfalen getragen.
Die Begleitung ist in der Regel persönlich, kann auf Ihren Wunsch aber auch telefonisch erfolgen. Auch Personen aus Ihrem Arbeitsumfeld und Ihrer Familie können hinzugezogen werden, ebenso Ihr Arzt/Ihre Ärztin. Die Gespräche sind vertraulich. Nur mit Ihrem ausdrücklichen schriftlichen Einverständnis sprechen wir mit Dritten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Deutsche Rentenversicherung - Fallmanagement).
IFD-Kursprogramm 2023
Hier finden Sie das Kursprogramm für die Mitarbeitenden der Integrationsfachdienste.
Bitte beachten Sie, es handelt sich um ein Kursprogramm, welches ausschließlich dem Integrationsfachdienst vorbehalten ist.