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Integrationsfachdienste

Beraten. Vermitteln. Begleiten.

Im Mittelpunkt stehen Menschen mit einer psychischen und/oder neurologischen Erkrankung, Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, mit einer Behinderung im Hören und Sehen sowie mit einer umfänglichen Körper- oder Mehrfachbehinderung.

 

Im Auftrag des LWL-Inklusionsamtes Arbeit.

Information und Beratung

Der IFD berät Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Neueinstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und bleibt auch nach Abschluss eines Arbeitsvertrages Ansprechpartner. Er informiert über die Auswirkungen unterschiedlicher Behinderungen, zum Beispiel in Verhalten, Kommunikation, Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit. Arbeitgeber, Vorgesetzte und Kollegen erhalten Hinweise im Umgang mit einem Beschäftigten mit Behinderungen. Der IFD unterstützt den Arbeitgeber bei der Klärung möglicher finanzieller Leistungen und berät bei deren Beantragungen.

Der Integrationsfachdienst berät und unterstützt

Wir informieren, beraten und unterstützen

Menschen mit Behinderungen haben im Arbeitsalltag oftmals besondere Herausforderungen zu meistern. Körper- oder Sinnesbehinderungen erfordern bestimmte technische Anpassungen am Arbeitsplatz. Beschäftigte mit psychischen, kognitiven, hirnorganischen oder neurologischen Behinderungen stehen eher vor unsichtbaren Barrieren. Arbeitgeber:innen wissen oft nicht, welche Möglichkeiten und Formen der Unterstützung es gibt, um die Arbeitsumgebung behinderungsbedingt zu optimieren.

An diesem Punkt setzt die Inklusionsbegleitung des Integrationsfachdienstes (IFD) an. Je nach Art der Behinderung kümmern sich spezialisierte Fachkräfte um Beschäftigte mit ihren behinderungsspezifischen Bedarfen und deren Arbeitgeber:innen. Sie verstehen sich als Lotsen, die ihre Klient:innen bei allen Fragen im Zusammenhang mit den individuellen Auswirkungen einer Behinderung am Arbeitsplatz begleiten.

Ziel der Inklusionsbegleitung ist stets, die jeweilige Situation zu verbessern, das berufliche Umfeld behinderungsspezifisch anzupassen und die Klient:innen im Kontext der Selbstbestimmung zu unterstützen. Allen Beschäftigten mit einer Behinderung soll die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht und gesichert werden. Die Fachkräfte des IFD kennen sich auch mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten aus und können die Menschen mit Behinderung, deren Arbeitgeber:innen und betriebliche Ansprechpersonen entsprechend beraten.

Wir informieren und beraten

Jugendliche mit einer (Schwer-)Behinderung, die von der Schule auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln möchten, können sich auf die Unterstützung des Integrationsfachdienstes (IFD) verlassen. Für sie gibt es das Programm KAoA-STAR (Kein Abschluss ohne Anschluss – Schule trifft Arbeitswelt).

Junge Menschen mit einer Behinderung werden in der Phase ihrer beruflichen Orientierung besonders unterstützt. Die Begleitung beginnt im drittletzten Schulbesuchsjahr bzw. bei Schülerinnen und Schülern, die eine Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen, mit Beginn der Berufspraxisstufe. Los geht es mit einer Potenzialanalyse, später können die Jugendlichen in verschiedene Berufsfelder hineinschnuppern und Praktika auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt machen. Außerdem nehmen die Schüler:innen an Trainings teil, zum Beispiel Kommunikationstrainings oder Trainings, um arbeitsrelevante soziale Kompetenzen zu erlernen. Im letzten Schulbesuchsjahr werden sie bei dem Übergang auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt individuell begleitet.  

Die Fachkräfte des IFD begleiten die Jugendlichen während des gesamten Prozesses. Sie tauschen sich eng mit allen Beteiligten aus, mit den Schüler:innen, den Erziehungsberechtigten, den Schulen, der Reha-Beratung der Agentur für Arbeit und den Arbeitgeber:innen. Ziel ist es, nach der Regelschulzeit einen nahtlosen und passgenauen Anschluss an das Berufsleben zu erarbeiten und den Jugendlichen mit Behinderung die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.

Weitere Informationen unter KAoA-STAR

Wir informieren, beraten und unterstützen

Für Menschen mit seelischer Behinderung bedeutet die Teilhabe am Arbeitsleben häufig eine große Herausforderung. Nicht selten verlieren sie durch die Folgen ihrer Erkrankung und die damit verbundenen, teils langwierigen Behandlungszeiten ihren Arbeitsplatz und/oder sie haben Probleme, einen neuen zu finden. Hinzu kommen in vielen Fällen zusätzliche Belastungsfaktoren wie sozialer Rückzug, finanzielle Probleme, fehlende ambulante psychiatrische und/oder psychologische Versorgung sowie die Angst vor Stigmatisierung.

Die Fachkräfte des IFD aus dem Bereich Übergang Psychiatrie sind speziell zu psychiatrischen Behinderungsbildern sowie deren Auswirkung auf die Teilhabe am Arbeitsleben ausgebildet. Sie leisten kurzfristige Krisenintervention und sind dafür da, Betroffene in vielen Belangen zu unterstützen und zu begleiten. Ziel ist die Klärung einer beruflichen Perspektive sowie die Vermittlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Auch nach dem Abschluss eines Arbeitsvertrages bleibt der IFD in der Phase der Stabilisierung an der Seite seiner Klient:innen.

Wir informieren und beraten

Menschen, die aus der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen

Manche Beschäftigte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) haben den Wunsch, die Werkstatt zu verlassen und einen Job auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Informationen und Unterstützung finden sie bei speziell dafür geschulten Fachkräften des Integrationsfachdienstes (IFD) im Bereich Übergang WfbM – Allgemeiner Arbeitsmarkt.

Die Fachkräfte des IFD begleiten den gesamten Prozess:

  • Sie klären die Eignung bzw. die Chancen des Menschen mit Behinderung, auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen
  • Sie kümmern sich um betriebliche Praktika
  • Sie helfen bei allen Belangen des Übergangs in den Allgemeinen Arbeitsmarkt und unterstützen bei allen anfallenden Formalitäten
  • Sie informieren und beraten bei der Nutzung von Fördermitteln, insbesondere des LWL-Budgets für Arbeit
  • Sie sind bei Gesprächen mit Arbeitgeber:innen, Kolleg:innen und Vorgesetzten dabei
  • Sie begleiten ihre Klient:innen bei der Einarbeitung und auch über die Einstellung hinaus

Der IFD arbeitet eng mit Mitarbeiter:innen der WfbM und den möglichen Arbeitgeber:innen zusammen und begleiten den gesamten Prozess des Wechsels auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt. Ziel aller Unterstützungen ist es, dass Menschen mit Behinderung auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt dauerhaft beschäftigt werden.

 

Nähere Informationen zum LWL-Budget für Arbeit hier: Übergang aus der Werkstatt

Services für Rehabilitierende und Arbeitgeber:innen

Unterstützung für Rehabilitierende

Menschen, die eine längerfristige Erkrankung hinter sich haben und auf dem Wege der Besserung sind, werden bei der Suche nach einem leistungsgerechten Arbeitsplatz von den Fachkräften des Integrationsfachdiensten (IFD) umfassend unterstützt.

Im Erstgespräch wird zunächst gemeinsam geklärt, welche Serviceangebote die passenden sind. Unter Berücksichtigung der individuellen gesundheitlichen Situation erstellt die IFD-Fachkraft ein Neigungs- und Interessenprofil. Auf dieser Grundlage entwickelt sie gemeinsam mit dem/der Betroffenen eine realisierbare berufliche Perspektive. Wenn die berufliche Zielrichtung geklärt ist, helfen die IFD-Fachkräfte bei der Suche nach einem passenden Arbeitsplatz. Dazu gehört insbesondere die Erstellung einer Bewerbung, die zum/zur Rehabilitierenden und dem Stellenprofil passt. Wenn es dann mit der Einstellung geklappt hat, stehen die IFD-Fachkräfte ihren Klient:innen auch während der Einarbeitungszeit mit Rat und Tat zur Seite.

 

Beratung von Arbeitgeber:innen

Arbeitgeber:innen, die Arbeitsplätze mit Rehabilitierenden besetzen möchten, finden bei den Fachkräften des IFD individuelle Beratung. Zum Serviceangebot gehört das Matching der Stellenprofile mit den Leistungsprofilen der Bewerber:innen. So kommt zusammen, was zusammengehört. Zudem informieren die IFD-Fachkräfte über konkrete Förderungsmöglichkeiten und sind bei der Antragsstellung behilflich. Und falls gewünscht, bieten sie auch nach der Arbeitsaufnahme ihre unterstützende Begleitung an.

Psychosoziale Begleitung von traumatisierten Personen (OEG)

Menschen, die Opfer einer Gewalttat wurden, leiden danach häufig an den seelischen Folgen wie zum Beispiel einer posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS). Nicht selten ist das mit einer (vorübergehenden) Erwerbsunfähigkeit und den entsprechenden wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Die Betroffenen benötigen fachkundige Hilfe, sich im Berufsleben wieder zurechtzufinden.

 

Auf der Grundlage des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) bieten die Fachkräfte des Integrationsfachdienstes (IFD) traumatisierten Menschen individuelle Beratung und Begleitung an. Ziel ist es, gemeinsam mit den Betroffenen den Weg in die bisherige Berufstätigkeit zu gestalten oder einen geeigneten Arbeitsplatz auf dem Allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Auch Maßnahmen zur Umschulung oder Aus- und Weiterbildung können eine individuelle Lösung sein.

Bei der psychosozialen Begleitung von Gewaltopfern geht es auch darum, die individuellen Möglichkeiten der Betroffenen zur Selbsthilfe zu stärken. Die speziell geschulten Fachkräfte des IFD vermitteln ihnen die Fähigkeit, den Schritt zurück ins Erwerbsleben zu gestalten und darüber Teilhabe am Arbeitsleben zu erleben.  

Fallmanagement nach psychosomatischer Reha im Auftrag der DRV Westfalen

Menschen, die aus einer psychosomatischen Reha an ihren Arbeitsplatz zurückkehren möchten, können auf die Hilfe des Integrationsfachdienstes (IFD) zählen. Die ersten Schritte zurück ins Berufsleben bedeuten oft eine große Herausforderung und sind von Ängsten und Zweifeln begleitet.

Das IFD-Fallmanagement unterstützt Menschen dabei, ihre Erfahrungen und Erkenntnisse aus der psychosomatischen Reha im Alltag und im Berufsleben bzw. bei der Arbeitsplatzsuche umzusetzen. Ziel dieses Angebotes ist es, dass Versicherte erfolgreich und nachhaltig den Weg ins Berufsleben (zurück)finden. Die Fachkräfte des IFD bieten entlastende, vertrauliche Gespräche an und helfen bei der Entwicklung der beruflichen Perspektive. Sie unterstützen ihre Klient:innen außerdem bei der Beantragung weiterer Maßnahmen, bei ggfs. erforderlichen Bewerbungen und bei der Suche nach geeigneten ambulanten Angeboten.

Die Kosten für diese Maßnahme trägt die Deutsche Rentenversicherung, die den IFD – auf Empfehlung des behandelnden Reha-Arztes oder der behandelnden Reha-Ärztin – mit der Durchführung beauftragt. Das Fallmanagement kann über einen Zeitraum von sechs Monaten verlaufen. Das Erstgespräch findet bereits in der Reha-Klinik statt, alle weiteren Termine persönlich oder auf Wunsch telefonisch.

Die Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA):

Arbeitgeber:innen, die Menschen mit Behinderung einstellen möchten, wissen oft nicht, an wen sie sich mit ihren Fragen wenden können. Wie findet man Auszubildende bzw. Bewerber:innen mit Behinderung? Welche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen müssen berücksichtigt werden? Welche betrieblichen Voraussetzungen bestehen? Gibt es spezielle Regelungen im Bereich Ausbildung? Wie sieht es mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten durch verschiedene Leistungsträger (Agentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung, Integrationsamt etc.) aus?

Um Fragestellungen wie diese zu klären, wurde ein flächendeckendes Netz von 21 Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber:innen (EAA) geschaffen. Die EAA-Fachberater:innen sind bei insgesamt 10 Integrationsfachdiensten und elf regionalen Kammern angesiedelt. Sie verfügen über die gebündelten Informationen zu den genannten Belangen und verstehen sich als Lots:innen, die interessierte Arbeitgeber:innen durch den Bürokratiedschungel weisen. Sie bereiten individuell und unbürokratisch den Weg zu den richtigen Ansprechpersonen und zeigen die vielfältigen Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten auf.

Dieses Angebot ist ein weiterer Baustein, um die Inklusion im Arbeitsleben zu fördern. Das Ziel ist es, Arbeitgeber:innen auf dem Weg in eine möglichst auf Dauer angelegte Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zu begleiten. Die EAA-Fachberater:innen sind regional sehr gut vernetzt und unterstützen bei der Suche nach geeigneten Bewerber:innen für offene Stellen.

Link zur Homepage EAA