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Der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers

Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat einen Inklusionsbeauftragten zu bestellen, der sie oder ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt; falls erforderlich können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden.

Die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten

Die oder der Inklusionsbeauftragte achtet darauf, dass die gesetzlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber den schwerbehinderten Menschen im Betrieb eingehalten werden. Er hat die verantwortliche Vertretung des Arbeitgebers in allen Angelegenheiten schwerbehinderter und ihnen gleichgestellten Menschen. Sie oder er hat sich aktiv für das Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

Die oder der Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebers arbeitet hierbei eng mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Betriebs- oder Personalrat zusammen.

Das hierfür notwendige Fachwissen erhält die oder der Inklusionsbeauftragte in den Kursen und Informationsveranstaltungen des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und in den kostenlosen Broschüren.