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Betriebs- und Personalrat

Gemeinsam mit der Schwerbehindertenvertretung sorgen die Betriebs- und Personalräte in den Betrieben und Dienststellen für die entsprechenden Arbeitsbedingungen der schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen.

Betriebliche Interessenvertretung

Der Betriebs- oder Personalrat ist die betriebliche Interessenvertretung aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Er hat aber auch darauf zu achten, dass die schwerbehinderten Kollegen nicht benachteiligt werden. Der Betriebs- oder Personalrat hat darauf hinzuwirken, dass eine Schwerbehindertenvertretung gewählt wird sobald fünf oder mehr schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen im Betrieb oder der Dienststelle beschäftigt werden.

Der Betriebs- oder Personalrat arbeitet eng mit der Schwerbehindertenvertretung und dem Beauftragten des Arbeitgebers für die schwerbehinderten Beschäftigten zusammen.

Das Fachwissen für diese Aufgaben erhalten Betriebs- und Personalräte über das Kursangebot des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und die dort erhältlichen kostenlosen Broschüren.