Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Prävention & Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten frühzeitig eine Prävention durchzuführen,, um das Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortsetzen zu können.
Außerdem haben Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen, wenn innerhalb von 12 Monaten länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren - für jeden Beschäftigten. Der Arbeitgeber soll nach Möglichkeiten suchen, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden und wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Wie dies aussehen könnte – dazu hat sich das LWL-Inklusionsamt Arbeit Gedanken gemacht.
Informationen zur Prävention und zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Förderungen an schwerbehinderte Beschäftigte
Wie kann ich den Weg zur Arbeit bewältigen? Wer kann mich bei der Arbeit unterstützen? Kann mein Arbeitsplatz entsprechend meiner Behinderung gestaltet werden? Durch Förderungen an schwerbehinderte Beschäftigte kann die Beschäftigung langfristig unterstützt werden.
Informationen zu Förderungen an schwerbehinderte Beschäftigte

Modellprojekt Teilhabeplanung Arbeit
Inklusion und Teilhabe sind im Arbeitsleben besonders wichtig – unter anderem, weil ein eigenes Einkommen für jeden Menschen die Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben ist.
Unser „Modellprojekt Teilhabeplanung Arbeit“ trägt dazu bei, dass der allgemeine Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderung tatsächlich offen steht und sie ihren individuellen beruflichen Weg einschlagen können. Wie das funktioniert, fassen wir hier in neun Fragen und Antworten für Sie zusammen.
