LWL-Budget für Arbeit
Das LWL-Budget für Arbeit unterstützt den Übergang von Beschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Unterstützung erhalten auch Personen, welche die Aufnahmevoraussetzungen für eine WfbM erfüllen würden, jedoch den eigenständigen Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt einschlagen möchten.
Besonders betroffene gleichgestellte oder schwerbehinderte Menschen werden eingegliedert:
- Beschäftigte aus westfälisch-lippischen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM),
- Menschen, welche die Voraussetzungen für die Aufnahme in eine WfbM erfüllen, aber dennoch den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt einschlagen möchten (Werkstattalternativfälle),
- Junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen oder aus integrativer Beschulung, die an STAR teilgenommen haben,
- Arbeitssuchende Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychiatrischen Diagnose.
Die Förderung des LWL-Budget für Arbeit
Die Förderung des LWL-Budget für Arbeit an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Lohnkostenzuschuss (§ 3 und 6 der Richtlinie): Beim Wechsel aus einer WfbM oder Alternativen zur Werkstattaufnahme kann je nach Einzelfall für die Dauer von bis zu fünf Jahren ein Lohnkostenzuschuss bis zu 75 % der Arbeitnehmerbruttolohnkosten gezahlt werden. Falls ein Wechsel aus einer WfbM erfolgte, kann ein Lohnkostenzuschuss auch über eine fünfjährige Beschäftigungszeit hinaus erbracht werden.
Inklusionsprämie (§ 4 der Richtlinie): In besonderen Einzelfällen kann für die Einstellung junger Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus Förderschulen oder aus integrativer Beschulung oder für arbeitsuchende Menschen mit einer psychischen Behinderung eine einmalige Prämie in Höhe von 4.000 € für ein unbefristetes und in Höhe von 2.000 € für ein auf mindestens 12 Monate befristetes Beschäftigungsverhältnis gewährt werden. Voraussetzung ist, dass kein Lohnkostenzuschuss aus dem LWL-Budget für Arbeit gezahlt wird.
Die Förderung des LWL-Budget für Arbeit an schwerbehinderte Menschen
Inklusionsbudget (§ 5 der Richtlinien): Zur Vorbereitung und Unterstützung einer betrieblichen Ausbildung oder einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit kann ein individuelles Inklusionsbudget für Einzelmaßnahmen oder Gruppen erbracht werden. Mit diesem Inklusionsbudget können geeignete Schritte oder Maßnahmen auf dem Weg in die Beschäftigung finanziert werden.
Häufige Fragen
Antwort
Sie haben schon einmal daran gedacht, Ihren Arbeitsplatz zu wechseln? Etwas Neues zu lernen? Selbstständiger zu arbeiten und zu leben?
Nutzen Sie Ihre Chancen! Wir vom LWL unterstützen Sie dabei, dauerhaft in einem Betrieb Arbeit zu finden.
Antwort
Nutzen Sie Ihre Chancen, sich beruflich weiterentwickeln zu können.
Freuen Sie sich in der Arbeitswelt auf viele Begegnungen mit Menschen mit und ohne Behinderungen und finden Sie neue Kontakte.
Gestalten Sie auch weiterhin einen geregelten Tagesablauf.
Nutzen Sie die Möglichkeit, mehr Geld zu verdienen.
Sammeln Sie neue Erfahrungen.
Antwort
Wie bei anderen Arbeitnehmern auch, bemessen sich Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung an Ihrem tatsächlichen Einkommen.
Wenn Sie von einer Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, gehen Ihre bisher geleisteten Rentenbeiträge und Beitragszeiten nicht verloren. Sie werden bei der Berechnung der Rente voll berücksichtigt.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nehmen Inklusionsbetriebe eine Sonderstellung ein. Es handelt sich dabei um Unternehmen, die zugleich wirtschaftliche Ziele verfolgen und einen sozialen Auftrag wahrnehmen. Daher bieten diese Betriebe Ihnen die gleichen rentenrechtlichen Vorteile wie vorher, wenn Sie aus dem Arbeitsbereich der Werkstatt wechseln. Dort müssen Sie nicht befürchten, dass durch den Eintritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt Ihr Status der verminderten Erwerbsfähigkeit unterbrochen wird oder verloren geht.
Welche Inklusionsbetriebe es in Ihrer Nähe gibt, erfahren Sie in Ihrer Werkstatt oder bei Ihrem Integrationsfachdienst.
Um genau zu erfahren, welche Auswirkungen Ihr Wechsel haben wird, sollten Sie sich daher persönlich beraten lassen. Ihr Ansprechpartner ist dabei der Träger Ihrer Rentenversicherung. Ihre Werkstatt und der IFD unterstützen Sie bei der Kontaktaufnahme und der Vorbereitung auf das Beratungsgespräch.
Antwort
Der LWL bietet Menschen mit wesentlichen Behinderungen, die nach einer Alternative zu einer Beschäftigung in der Werkstatt suchen, eine individuelle Lösung im Rahmen des Budgets für Arbeit.
Antwort
- Inklusionsbudget für die berufliche Vorbereitung und Qualifizierung sowie für die passgenaue Unterstützung vor und zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses
- Lohnkostenzuschuss bei Beschäftigung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis für Wechslerinnen / Wechsler aus Werkstätten für behinderte Menschen
- Lohnkostenzuschuss bei Beschäftigung in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, wenn der Eintritt in eine WfbM vermieden wird
- Förderung von Teilzeitbeschäftigung bis zu 12 Stunden wöchentlich im LWL-Zuverdienst – für Menschen mit Behinderungen
Antwort
- Für bestimmte Zielgruppen: Inklusionsprämien bei Einstellung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, sofern keine Lohnkostenzuschüsse aus dem LWL-Budget für Arbeit bewilligt werden
- Beratung zur behinderungsgerechten Beschäftigung und zu Leistungen anderer Träger
Antwort
Der Wechsel von einer Werkstatt in einen Betrieb ist ein großer Schritt. Daher ist der Weg zurück möglich. Der LWL garantiert die Rückkehrmöglichkeit.
Antwort
In Ihrer Werkstatt steht Ihnen die Assistenzkraft für den Übergang zur Verfügung, selbstverständlich auch die Fallmanager Arbeit. Außerhalb der Werkstatt können Sie sich an Ihren regionalen Integrationsfachdienst vor Ort wenden (Siehe auch Integrationsfachdienste). Die Fragen zum Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt beantworten Ihnen dort spezielle Fachkräfte.
Ansprechpartnerinnen
Dr. Monika Peters
Wechsel aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,
Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen
Tel: 0251-591-5746
Fax: 0251-591-6899
Katharina Bouwer
Wechsel aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Tel: 0251-591-5825
Fax: 0251-591-6899
Janine Schapdick
Alternativen zur Werkstattaufnahme,
Übergang für Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf
Tel: 0251-591-5911
Fax: 0251-591-6899
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Flyer zum LWL-Budget für Arbeit
Hier finden Sie Informationen zum LWL-Budget für Arbeit. (PDF)

Das LWL-Budget für Arbeit in Leichter Sprache
Das LWL-Budget für Arbeit mit Beispielen in Leichter Sprache erklärt. (PDF)
Download der Broschüre LWL-Budget für Arbeit in Leichter Sprache