Die betrieblichen Funktionsträger
In Betrieben und Dienststellen gibt es Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und den Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers. Sie sorgen dafür, dass die schwerbehinderten Menschen ihre Kenntnisse und Fähigkeiten optimal entfalten können. Sie setzen sich im Betrieb für die schwerbehinderten Menschen ein und arbeiten eng mit dem Betriebsarzt, der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem betrieblichen Sozialdienst zusammen. Sie können sich aber auch Unterstützung von außen holen, zum Beispiel vom Inklusionsamt, der Agentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder auch vom Integrationsfachdienst.
Ihre betrieblichen Funktionsträger
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)
Die schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter im Betrieb wählen eine Vertrauensperson, die ihre Belange gegenüber dem Arbeitgeber vertritt. Zudem fördert die SBV die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Betrieben und Dienststellen und steht ihnen beratend und helfend zur Seite.

Der Betriebs- und Personalrat
Betriebs- und Personalräte haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Personalvertretungsgesetz die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Betrieben und Dienststellen zu fördern. Ihnen kommt eine besondere Bedeutung zu, wenn keine Schwerbehindertenvertretung gewählt ist.

Der Inklusionsbeauftragte
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber bestellt einen Inklusionsbeauftragten, der sie oder ihn in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen verantwortlich vertritt. Falls erforderlich können mehrere Inklusionsbeauftragte bestellt werden.

Der Werkstattrat
Werkstätten für behinderte Menschen haben eine mit dem Betriebsrat vergleichbare Einrichtung: den Werkstattrat. Dieser überwacht allgemeine Regelungen und Gebote. Er hat auch ein Mitspracherecht bei arbeitsorganisatorischen und personellen Fragen.
