Förderung von neuen Arbeits- und Ausbildungsplätzen
Investitionskosten
Bei der Schaffung eines neuen, bisher nicht vorhandenen Arbeitsplatzes für einen Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung können wir uns – unabhängig von behinderungsbedingten Maßnahmen - an den Investitionskosten beteiligen. Investitionskosten sind zum Beispiel Kosten, die für den Kauf einer neuen Maschine für einen völlig neu geschaffenen Arbeitsplatz anfallen.
Auch für Ausbildungsplätze
Eine Förderung kann auch für zusätzliche Ausbildungsplätze für Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung erfolgen. Dadurch können Arbeitgeber die von ihnen benötigten Fachkräfte selbst ausbilden.
Finanzielle Beteiligung
Bei der Förderung achteten wir darauf, dass der Arbeitgeber sich angemessen an den notwendigen Investitionskosten für diesen neuen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz beteiligt. Je nach Höhe der Förderung wird eine Arbeitsplatzbindung für einen angemessenen Zeitraum vereinbart. Das bedeutet, dass der Arbeitsplatz für den Arbeitnehmer oder den Auszubildenden mit Schwerbehinderung reserviert bleibt. Wird ein anderer Beschäftigter, der nicht schwerbehindert ist, darauf eingesetzt, ist die Förderung grundsätzlich anteilig zurückzuzahlen
Weitere Förderung und Unterstützung
Bei der Suche nach Bewerbern mit Schwerbehinderung unterstützen die Agenturen für Arbeit, das Jobcenter, die Integrationsfachdienste oder die Inklusionsberater bei den Handwerkskammern, den Industrie,- und Handelskammern und der Landwirtschaftskammer. Die Agenturen für Arbeit oder das Jobcenter können darüber hinaus im Rahmen ihrer Zuständigkeiten weitere Förderungen bewilligen.