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Berufliche Kenntnisse erweitern

Es gibt immer wieder neue Entwicklungen am Arbeitsplatz und im Beruf. Es werden zum Beispiel neue Computer oder Maschinen entwickelt. Um diese neuen Entwicklungen für die Arbeit nutzen zu können, sind Fortbildungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig. Oftmals können schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wegen der Behinderung nicht an den allgemeinen Fortbildungen teilnehmen.

Das LWL-Inklusionsamt Arbeit unterstützt Sie als schwerbehinderten Menschen, wenn Sie aufgrund Ihrer Behinderung an besonderen, der Behinderung entsprechenden, Fortbildungen teilnehmen müssen. Die Fortbildungen sollen dabei

  • Ihre beruflichen Fähigkeiten erhalten oder verbessern.
  • Ihnen den neuesten Stand der Technik vermitteln.

Fortbildungen, die den Bedürfnissen schwerbehinderter Menschen entsprechen

Behinderungsbedingte Mehraufwendungen können übernommen werden bei

  • Fortbildungen
  • Schulungen für Ihren beruflichen Aufstieg
  • Hilfen, die Sie bei einer Fortbildung brauchen. Für einen hörbehinderten Menschen ist zum Beispiel eine Gebärdensprachdolmetscherin oder ein Gebärdensprachdolmetscher bei einer Schulung eine Hilfe.

Als betriebliche Maßnahme kann auch ein individuelles Jobcoaching übernommen werden.

Auch selbstständig tätige schwerbehinderte Menschen können solche Leistungen erhalten. Für Förderungen von Erstausbildung oder Umschulungen sind die Rehabilitationsträger zusändig. Bei Erstausbildung ist die Agentur für Arbeit zuständig, für eine Umschulung in der Regel die Rentenversicherung.