Inklusion im Arbeitsleben und die neue ganzheitliche Teilhabeplanung Arbeit
Die wichtigsten Fragen und Antworten
Menschen mit Behinderungen haben ein Recht auf Arbeit – ein Recht, das durch die UN-Behindertenrechtskonvention gestärkt wird, die seit 2009 in Deutschland gilt. Dies bedeutet konkret: Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen. Die Konvention fordert einen Arbeitsmarkt, der offen, inklusiv und für Menschen mit Behinderungen zugänglich ist.
Zur Inklusion im Arbeitsleben
Antwort:
Viele Unternehmen oder öffentliche Organisationen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, wie zum Beispiel der LWL, beschäftigen sozialversicherungspflichtig Menschen mit Schwerbehinderung. Im Jahr 2021 waren das rund 1,11 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland. Allerdings waren dennoch 11,2 Prozent der Menschen, die eine Schwerbehinderung haben, arbeitslos. Im Jahr 2023 waren 166.000 Menschen mit Schwerbehinderung in Deutschland arbeitslos und damit rund 2.000 mehr als im Jahr zuvor. Zum Vergleich: Die Arbeitslosenquote von Menschen ohne Schwerbehinderung lag in Deutschland im selben Zeitraum bei rund fünf Prozent.
Neben dem allgemeinen Arbeitsmarkt bieten die Werkstätten für Menschen mit Behinderung weitere Möglichkeiten, am Arbeitsleben teilzuhaben. Hier sind Menschen beschäftigt, die nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Die Werkstätten haben den Auftrag, allen Beschäftigten eine Aufgabe zu geben, die deren Fähigkeiten und Talenten entspricht. Außerdem sollen sie Menschen mit Behinderung beruflich (fort-)bilden und den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt besonders fördern.
Für diesen Übergang setzt sich auch der LWL ein. Denn: Alle Menschen sollten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, so, wie es die UN-Behindertenrechtskonvention fordert. Ein Baustein auf dem Weg dorthin ist das LWL-Budget für Arbeit. Es hilft dabei, Menschen mit Behinderung den Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Antwort:
Mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt können Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt leben, aus eigener Kraft ihren Lebensunterhalt verdienen und für die Zukunft planen – genau das ist für Menschen ohne Behinderung oft eine Selbstverständlichkeit.
Im Sinne der Inklusion soll dieser Weg allen Menschen – unabhängig von der Art und Schwere der Beeinträchtigung – offen stehen, alle sollen ihren Arbeitsplatz frei wählen können. Ein solcher inklusiver Arbeitsmarkt schafft mehr Gleichberechtigung – für den einzelnen Menschen, aber auch innerhalb der Gesellschaft.
Nicht zuletzt hat es auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber viele Vorteile, Menschen mit Behinderung einzustellen: Eine vielfältige Belegschaft ist eine Bereicherung für die Arbeit und gut für das Betriebsklima, sie macht das Unternehmen attraktiver für Kundinnen und Kunden und ist ein Plus im Wettbewerb um Fachkräfte.
Antwort:
Teilhabe bedeutet, dass Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben ebenso teilnehmen können wie Menschen ohne Behinderung. Ein wichtiger Bereich dieses gesellschaftlichen Lebens ist die Arbeit. Sie soll aber nicht in einer Sonderwelt, sondern in der Mitte der Gesellschaft stattfinden. Der Arbeitsalltag bietet allen Menschen eine Tagesstruktur und soziale Kontakte zu Arbeitskolleginnen und -kollegen – das ist für Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen wichtig. Und zu einer umfassenden und gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gehört ebenso, sich einen Beruf aussuchen und diesen ungehindert ausüben zu können. Dazu ist es wichtig, dass der allgemeine Arbeitsmarkt inklusiver wird und Menschen mit Behinderungen mehr Chancen erhalten.
Damit das künftig besser funktioniert als bisher, regelt das Bundesteilhabegesetz (BTHG), dass Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen gestärkt und Antragsverfahren vereinfacht werden müssen.
Zur neuen ganzheitlichen Teilhabeplanung Arbeit
Antwort:
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit nimmt die Verpflichtung aus dem BTHG, die leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben am individuellen Bedarf auszurichten und mehr zu steuern, ernst und hat von 2020 bis 2022 ein Modellvorhaben zur neuen Teilhabe am Arbeitsleben durchgeführt. Alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben – egal ob in einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt – werden zusammengeführt.
Das Neue daran ist der ganzheitliche Ansatz. Es geht darum, individuell mit den Menschen mit Behinderung zu erarbeiten, welche Möglichkeiten und Ziele sie bezüglich ihrer Arbeit haben. Jeder Mensch soll die Arbeitsstelle oder die Aufgabe finden, die zu ihr oder ihm passt. Das kann entweder dauerhaft oder übergangsweise in einer Werkstatt oder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt sein. Ein Ziel des Modellprojekts ist es, dass mehr Menschen mit Behinderung von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln. In vielen Fällen können bereits im Vorfeld Alternativen zu Werkstatt gefunden werden, zum Beispiel mit einer unterstützten Beschäftigung oder mit einer Stelle, die durch die Agentur für Arbeit mit einem Budget für Ausbildung oder mit dem LWL-Budget für Arbeit gefördert wird.
Dabei stehen zum Beispiel folgende Fragen im Fokus:
- Wie ist die Lebens- und Wohnsituation? Welche familiären und sozialen Bezüge gibt es? Was braucht dieser Mensch – nicht nur jetzt, sondern auch in Zukunft?
- Wie kann und möchte sie oder er sich weiterentwickeln?
- Welche Fähigkeiten, Talente und Wünsche hat die Person?
- Welchen beruflichen Weg könnte sie oder er am besten einschlagen, in welchem Job die persönlichen Fähigkeiten und Stärken besonders gut einsetzen?
- Wie könnten oder sollten die Lebensumstände – zum Beispiel die Wohnung oder der Weg zur Arbeit – so angepasst werden, dass der Arbeitsalltag gut funktioniert?
- Was kann und sollte gezielt gefördert und entwickelt werden?
Im Rahmen des ganzheitlichen Ansatzes wird also nicht nur der konkrete Arbeitsplatz in den Blick genommen, sondern das gesamte Arbeits- und Lebensumfeld. Wenn ein Mensch zum Beispiel allein lebt und im Alltag Unterstützung braucht, werden die Kolleginnen und Kollegen des LWL-Inklusionsamtes Soziale Teilhabe informiert und aktiv.
Der LWL hat gut zwei Jahre in sechs Modellregionen (siehe unten) diese sogenannte ganzheitliche Teilhabeplanung Arbeit entwickelt und erprobt. Außerdem wurden die örtlichen Netzwerke in den Modellregionen besser genutzt und ausgebaut. Der LWL arbeitet hierzu eng mit den Werkstätten, den Integrationsfachdiensten, den Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf, den Arbeitsagenturen und weiteren Akteurinnen und Akteuren auf dem Arbeitsmarkt zusammen. Das Projekt wurde wissenschaftlich begleitet, um die gewonnenen Erkenntnisse später auf ganz Westfalen-Lippe übertragen zu können.
Antwort:
Die ganzheitliche Teilhabeplanung Arbeit zielt darauf ab, Menschen mit (Schwer-)Behinderung optimal auf ihrem Weg in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Doch weil Veränderungen in einem Lebensbereich oft auch Auswirkungen auf andere Bereiche haben, betrachtet der LWL im Rahmen der sogenannten Gesamtplanung auch, wie er darüber hinaus Unterstützung bieten kann.
Ein Beispiel: Wenn ein junger Mensch eine Ausbildung beginnt, entsteht häufig der Wunsch, nicht mehr bei den Eltern zu wohnen, sondern selbstständig zu leben. In solchen Fällen wird das LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe gezielt in den Prozess einbezogen, um auch im Bereich Wohnen zu unterstützen.
Das Modellprojekt dient somit nicht nur der Entwicklung von Übergangsprozessen im Arbeitsbereich, sondern auch der Schaffung gut verzahnter Verfahren, die in der Praxis erprobt werden – mit dem Ziel, dass später alle davon profitieren.
Antwort:
Die „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ wurde von 2020 bis 2022 in Bochum, Hamm und Münster sowie in den Kreisen Herford, Siegen-Wittgenstein und Warendorf erprobt. Dadurch konnte der LWL wertvolle Erfahrungen sowohl in größeren Städten als auch in ländlicheren Regionen Westfalen-Lippes sammeln, die nun auf alle Städte und Kreise in der Region übertragen werden.
In den Modellregionen arbeitete das LWL-Inklusionsamt Arbeit eng mit seinen Partnern zusammen, darunter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, Förderschulen, Integrationsfachdienste, Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf bei den Kreisen und Städten, sowie die Agentur für Arbeit und Jobcenter.
Für die Zukunft ist geplant, diese Netzwerke weiter auszubauen und zusätzliche Akteurinnen und Akteure wie Kammern, lokale und regionale Wirtschaftsförderungen, sowie Arbeitgeber- und Selbsthilfeverbände stärker einzubinden, um die Teilhabeplanung noch effektiver zu gestalten.
Antwort:
Von 2020 bis 2022 wurde in den drei Städten und drei Kreisen getestet, wie die ganzheitliche Teilhabeplanung Arbeit am besten umgesetzt werden kann. In seiner Rolle als Eingliederungshilfeträger hat der LWL dabei aktiv die Prozesse gesteuert und geprüft, ob die ergriffenen Maßnahmen die gewünschten Ergebnisse erzielen. Ein wichtiger Bestandteil des Projekts war es, herauszufinden, wie der LWL mit den verschiedenen Leistungsträgern optimal zusammenarbeiten und die bislang getrennten Systeme besser verzahnen kann.
Beispiele aus der Praxis:
- Förderung von Talenten und Fähigkeiten
In Workshops kommen alle beteiligten Akteure zusammen und erarbeiten gemeinsam Ansätze, um die Talente und Fähigkeiten der Menschen mit Behinderung zu erkennen und gezielt zu fördern. Dies führt entweder zu einer passenden Beschäftigung in der Werkstatt, bei der die Person weiterhin begleitet wird, oder der Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird vorbereitet und umgesetzt. Praktika und Außenarbeitsplätze bieten eine wertvolle Möglichkeit, den allgemeinen Arbeitsmarkt kennenzulernen. Parallel dazu wird geprüft, welche unterstützenden Maßnahmen notwendig sind, um den Übergang langfristig zu sichern. Dazu gehören Jobcoaching und der Einsatz des Technischen Beratungsdienstes des LWL-Inklusionsamts Arbeit, der vor Ort bewertet, wie ein Arbeitsplatz besser an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden kann.
- Aufbau und Ausbau von Netzwerken
Damit Werkstätten, Integrationsfachdienste und der LWL effektiv zusammenarbeiten, werden bestehende Netzwerke in den Regionen weiter ausgebaut. Regelmäßige Inklusionskonferenzen oder Netzwerktreffen fördern den Austausch und das gegenseitige Kennenlernen der Akteure. Dies stärkt das Vertrauen und stellt sicher, dass alle gemeinsam an der erfolgreichen Teilhabe der Menschen am Arbeitsmarkt arbeiten. Das Ziel ist es, Verantwortung nicht hin- und herzuschieben, sondern gemeinsam die besten Lösungen zu finden.
Das Modellprojekt wurde durch ein externes Beratungsunternehmen begleitet und evaluiert. Diese kontinuierliche Evaluation ermöglichte es, Erfolge und Erkenntnisse aus einzelnen Regionen zeitnah auf andere zu übertragen. Zudem wurden wichtige Erfolgsfaktoren, Methoden und Instrumente analysiert, um schrittweise optimale Strukturen, Formate und Prozesse zu entwickeln, die den Übergang von der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt fördern.
Durch diese erprobten Ansätze und die enge Zusammenarbeit konnte das Modellprojekt wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die nun auf alle Regionen in Westfalen-Lippe ausgeweitet werden.
Antwort:
Ziel erreicht: Das Modell wirkt!
Aus den vier zentralen Handlungsfeldern des Modellvorhabens
- Gesamt- und Teilhabeplanung
- Ganzheitliches Fallmanagement
- Übergangsprozesse und -förderung
- Netzwerke
haben sich folgende Erfolge und Erkenntnisse als bedeutsame Faktoren herausgestellt:
Etablierung von Formaten und Prozessen für eine personenzentrierte Teilhabeplanung
Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) verband sich ab dem 01.01.2018 auch die rechtliche Verpflichtung weg von einem zuvor eher von den Leistungserbringern gesteuerten und hin zu einem personenzentrierten Ansatz in der Eingliederungshilfe und somit auch bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Dies hätte auch ohne und unabhängig von dem LWL-Modellvorhaben inhaltliche Veränderungen in der Aufgabenwahrnehmung und zusätzliche Personalressourcen erfordert, um Prozesse, Formate und Instrumente für die durch das BTHG eingeführten Teilhabe- und Gesamtplanverfahren zu entwickeln und zu etablieren
In den sechs Modellregionen konnte zum einen aufgrund eines deutlich verbesserten Personalschlüssels in der Teilhabeplanung die personenzentrierte Bedarfsermittlung mittels des NRW-weit genutzten Bedarfsermittlungsinstrumentes (BEI_NRW) etabliert werden. Zielgerichtet wurden in persönlichen Gesprächen mit den Werkstattbeschäftigten deren Bedarfe rund um das Thema Arbeit ermittelt. Dadurch konnten an BEI_NRW Anpassungen und Konkretisierungen für den Teilhabebereich Arbeit vorgenommen werden.
Zum anderen wurden im Laufe der Modellzeit zusammen mit den WfbM diverse Instrumente und Formate (wie systematische Überprüfung der Außenarbeitsplätze auf potentielle Übergänge, Etablierung von Inklusionskonferenzen in der Werkstatt, sozialplanerisches Gremium („Fachausschuss 2.0“)) entwickelt. Diese erwiesen sich als hilfreich und zielführend. Persönliche Kontakte zwischen LWL-Teilhabeplanung und WfbM-Beschäftigten gab es vor der Einführung des Modellvorhabens nur in Ausnahmefällen. Erst mit der flächendeckenden Umsetzung der Modellinstrumente und –formate erfüllt der LWL die BTHG-Anforderung „nicht über die Menschen zu sprechen, sondern mit den Menschen“.
Neu aufgestelltes Teilhabeplanverfahren
Mit Einführung des BTHG wurden die früheren Fachausschüsse abgelöst durch das Teilhabeplanverfahren Werkstatt. Hierüber verständigten sich die Reha-Träger in Nordrhein-Westfalen (Regionaldirektion der Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger und Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe) auf der Grundlage einer Orientierungshilfe der BAGüS in einer NRW-Rahmenvereinbarung zu einem Prozessablauf. Das Teilhabeplanverfahren wird im Großteil der Fälle auf schriftlichem Weg mit einem vereinbarten Berichtswesen durchgeführt. Um als für den Arbeitsbereich der Werkstatt häufig für einen langen über mehrere Jahrzehnte dauernden Zeitraum zuständiger Leistungsträger wahrgenommen zu werden und frühzeitig steuernd Einfluss nehmen zu können, spricht der LWL in den Modellregionen die anderen Reha-Trägern aktiv an und betreibt proaktive Beziehungspflege und Netzwerkarbeit. So ist der LWL schon frühzeitig bei der Aufnahme in das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich der WfbM beteiligt und wirkt auf die Nutzung von Erkenntnissen aus KAoA-STAR und alternativer Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Förderangebote auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hin.
Ganzheitliches Fallmanagement durch Formate und Prozesse
Fallbezogene und übergreifende sozialraumorientierte Austauschformate zwischen den Fachkräften aus Eingliederungshilfe und Schwerbehindertenrecht stellen einen ganzheitlichen Ansatz in der Fallbearbeitung sicher. Mit der Nutzung sozialplanerischer Ansätze und gemeinsam wahrgenommener Verantwortung für die Leistungen des LWL-Inklusionsamts Arbeit in einer Region gelingt es, alle LWL-Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben fachlich fundiert wie aus einer Hand zu erbringen.
Erfolge bei Übergängen aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
Deutlich messbar ist der Erfolg bezüglich der Zielsetzung - im Laufe der Modellzeit trotz der Corona-Pandemie – bei den erreichten Fallzahlsteigerungen bei Werkstattübergängen und –alternativen, insbesondere auch im Vergleich zu den Nicht-Modellregionen (Basisregionen). Ein Trend, der sich nach Ende der Modellzeit für das Jahr 2023 fortgesetzt hat und mit 158 Werkstattübergängen im Vergleich zu 109 im Jahr 2021 nochmals deutlich gestiegen ist.
Ein bundesweiter Vergleich der Fallzahlen aller Eingliederungshilfeträger zum Budget für Arbeit nach § 61 SGB IX zeigt, dass dies nicht vorrangig auf den allgegenwärtigen Personalmangel auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zurückgeführt werden kann. Eine Steigerung der Fallzahlen zum Budget für Arbeit ist im bundesweiten Vergleich nur vereinzelt erkennbar, der LWL ist hier deutlicher Spitzenreiter.
Bedeutung von Netzwerkarbeit
Schon früh wurde im Modellvorhaben erkannt, dass die Umsetzung der BTHG- Zielvorstellungen nach mehr Personenzentrierung, Selbstbestimmung und teilhabeorientierter Steuerung nur im Schulterschluss und in enger Zusammenarbeit mit einer Reihe von lokalen und regionalen Arbeitsmarktakteuren erreicht werden kann. Daher wurden größere Auftaktveranstaltungen und kleinere Workshop-Formate mit verschiedenen Netzwerkpartner:innen aufgelegt. Wesentliche Netzwerkpartner:innen sind
- die Mitgliedskörperschaften mit ihren Fachstellen und Jobcentern,
- die Arbeitsagenturen,
- die Rentenversicherungen,
- die Integrationsfachdienste,
- die WfbM,
- weitere Leistungserbringer,
- Arbeitgeberverbände und -vertretungen wie Kammern und Innungen.
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit hat sich je nach Situation in den Regionen in bestehende Netzwerke eingebracht oder auch neue Strukturen und Netzwerke angestoßen. Neue Formate wie zum Beispiel das Zusammenbringen der jeweiligen in der konkreten Fallarbeit tätigen Fachkräfte von Arbeitsagenturen, Jobcentern, Fachstellen, Rentenversicherungen, Integrationsfachdiensten und des LWL-Inklusionsamtes Arbeit wurden erfolgreich und mit Mehrwert und Erkenntnisgewinn für alle Beteiligten umgesetzt.
Antwort:
Die politischen Gremien des LWL haben sich Ende des Jahres 2023 für ein Ausrollen der im Modell erprobten Handlungsansätze auf ganz Westfalen-Lippe inklusive des entsprechenden Personalaufbaus ausgesprochen. Damit bekam die neue, personenzentrierte Teilhabeplanung Arbeit den benötigten politischen Rückenwind, um sukzessive auf alle Regionen Westfalen-Lippe übertragen zu werden.
Nach der politischen Beschlussfassung kann nun der Blick auf die übrigen 21 Regionen in Westfalen-Lippe gerichtet werden. Geplant ist, auch dort sukzessive ab 2024 die erfolgreich erprobten Formate und Prozesse der personenzentrierten Teilhabeplanung Arbeit und Übergangsförderung möglichst bis Ende 2026 einzuführen.
Begonnen wurde 2024 mit der Region Nord und dem Kreis Olpe als Nachbar der Modellregion Kreis Siegen-Wittgenstein mit jeweils einer Werkstatt und für beide Regionen gleichen Kooperationspartnern bei Agentur für Arbeit und Integrationsfachdienst. Ab 2025 werden dann nach weiterem Personalaufbau insbesondere in der Teilhabeplanung und im Übergangsmanagement die weiteren Regionen Ost, Mitte und Süd folgen.
Der Fokus im Ausrollprozess liegt zunächst auf der Etablierung der vom BTHG geforderten flächendeckenden personenzentrierten Teilhabeplanung Arbeit, der Übergangförderung und der Entwicklung von regionalen Netzwerken. Dabei ist eine ausgewogene Relation von Ressourceneinsatz auf der einen und Entwicklung BTHG-gerechter Standards in der Teilhabeplanung Arbeit auf der anderen Seite zu beachten.
Weitere Schritte mit einer intensivierten Sozialraumorientierung und Umsetzung des ganzheitlichen Ansatzes durch Einbezug des Schwerbehindertenrechts und Ausweitung der personenzentrierten Teilhabeplanung auf weitere Zielgruppen werden in den nächsten Jahren folgen.
Neue Teilhabeplanung Arbeit und "BEI_NRW"
BEI_NRW ist das Bedarfsermittlungsinstrument für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen.
Es hilft, individuelle Teilhabebedarfe klar zu beschreiben.
So funktioniert die Bedarfsermittlung:
Orientierung an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF).
Der Mensch mit Behinderung steht im Mittelpunkt:
Seine Wünsche und Vorstellungen werden berücksichtigt.
Der Mensch mit Behinderung wird an allen Schritten beteiligt.
Dokumentation der Ergebnisse:
Beratungsergebnisse, Ziele und Maßnahmen werden direkt im BEI_NRW festgehalten.
So entsteht ein klarer Gesamtplan, der die Teilhabe gezielt unterstützt.
Interview mit Jennifer Sunder
Unter dem Motto "Arbeit zu Arbeit" hat sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) früh an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) ausgerichtet. In einem konsequenten Umbau wurden die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts und der Eingliederungshilfe im Bereich Arbeit zu einer gemeinsamen Organisationseinheit zusammengeführt.
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit verfolgt das Ziel, eine personenzentrierte Teilhabeplanung zu etablieren. Dabei liegt der Fokus auf Übergängen in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und einer starken Vernetzung aller Beteiligten.
Wir sprachen mit Jennifer Sunder (LWL) über das Projekt "Neue Teilhabeplanung Arbeit".
Ihre Ansprechpersonen im LWL-Inklusionsamt Arbeit
Sabine Rüffer
Sachbereichsleiterin, zuständig für die Regionen Bochum, Herford und Warendorf
Tel: 0251/591-6983
Jennifer Sunder
Sachbereichsleiterin, zuständig für die Regionen Hamm, Münster und Siegen-Wittgenstein
Tel: 0251/591-6987