Integration von Menschen mit Behinderung im Beruf
Das LWL-Inklusionsamt Arbeit fördert die berufliche Eingliederung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt und bietet in diesem Rahmen ein vielfältiges Angebot.
Es ist der richtige Ansprechpartner, wenn die betroffene Person im Zuständigkeitsgebiet des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe lebt oder der Betrieb hier seinen Sitz hat.
Unser Angebot
Beratung
Zusammen mit den örtlichen Trägern des Schwerbehindertenrechts und weiteren Partnern bieten wir vielfältige Hilfestellungen an, um Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung zu schaffen und vorhandene Arbeitsplätze zu sichern.
Einstellung
Ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ist wichtig für jeden Menschen. Die Berufliche Eingliederung ermöglicht eine eigenständige Lebensführung zu erhalten oder zu entwickeln. Wir unterstützen Arbeitgeber und schwerbehinderte Menschen dabei!
Beschäftigung
Wir bieten vielfältige Förderungen für schwerbehinderte Beschäftige sowie deren Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Zudem beraten wir in Sachen Prävention und Betrieblichem Eingliederungsmanagement.
Kündigung
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen haben einen besonderen Kündigungsschutz. Vor Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber beim LWL-Inklusionsamt Arbeit die Zustimmung einholen.
Modellprojekt Teilhabeplanung Arbeit
Inklusion und Teilhabe sind im Arbeitsleben besonders wichtig. Unser „Modellprojekt Teilhabeplanung Arbeit“ trägt dazu bei, dass der allgemeine Arbeitsmarkt Menschen mit Behinderung tatsächlich offen steht.
BEI_NRW – Das Bedarfsermittlungsinstrument für den Teilhabebereich Arbeit
BEI_NRW ist das Bedarfsermittlungsinstrument für die Eingliederungshilfe in Nordrhein-Westfalen. Mit BEI_NRW können individuelle Teilhabebedarfe eines Menschen mit Behinderung beschrieben werden.