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Leistungen im Rahmen des Corona-Teilhabe-Fonds

Ab sofort können Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und Sozialunternehmen zum Ausgleich von Schäden infolge der Corona-Pandemie einen Antrag auf Liquiditätsbeihilfe aus dem Förderprogramm des Bundes zur Gewährung von Billigkeitsleistungen beim LWL-Inklusionsamt Arbeit stellen.

Auf der Seite der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) finden Sie Informationen und das Antragsformular zum Corona-Teilhabe-Fonds (100-Millionen-Euro-Programm): BIH - Corona-Teilhabe-Fonds

Anträge können an folgende E-Mail-Adresse übersandt werden: liquiditaetshilfe-bund@lwl.org