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Unterstützte Beschäftigung - Häufig gestellte Fragen

Können Planungsgespräche auf alternativen Kommunikationswegen wie telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen?
Es kann auf alternative Kommunikationswege zurückgegriffen werden, wenn alle Beteiligten mit der Alternative sinnvoll teilhaben (z.B. technische Ausstattung für Videokonferenzen).
 

Können Klienten mittels vermehrter telefonischer Kontakte durch den Berufsbegleiter sinnvoll unterstützt werden, wenn der persönliche Kontakt am Arbeitsplatz nicht mehr möglich ist? Wenn ja, wie und in welchem Umfang können erbrachte Leistungen abgerechnet werden?
Die Fachkoordination prüft in jedem Einzelfall die Sinnhaftigkeit einer solchen Vorgehensweise, stimmt sich mit dem Träger der Unterstützten Beschäftigung ab und genehmigt die Maßnahme. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der individuellen Vereinbarung.
 

Wie kann die weitere Berufsbegleitung sichergestellt werden, wenn der Bewilligungszeitraum endet, Planungsgespräche jedoch nicht erfolgen können?
Die Weiterbewilligung erfolgt nach Aktenlage für zunächst 3 Monate.