Transkript anzeigen Abspielen Pausieren

Budget für Arbeit - Häufig gestellte Fragen

Kann für Budgetnehmer Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit beantragt werden?
Das Kurzarbeitergeld kann grundsätzlich für alle Beschäftigten in sozialversicherungs-pflichtigen Arbeitsverhältnissen bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
Infos zum Kurzarbeitergeld sind abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld
 

Wird das Kurzarbeitergeld auf die Lohnkostenzuschüsse aus dem LWL-Budget für Arbeit angerechnet?
Ja. Der Bezug von Kurzarbeitergeld wird auf die Förderung durch das LWL-Budget für Arbeit angerechnet und führt zu einer Reduzierung der Lohnkostenzuschüsse.


Was passiert, wenn für Budget-Nehmer kein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht?
In solchen Fällen sollte der Betrieb mit den Ansprechpersonen im LWL-Inklusionsamt Arbeit (Frau Broosch, Tel. 0251-591 8364; Frau Hörnschemeyer, Tel. 0251-591 5911) Kontakt aufnehmen.