Jobcoaching
Manchmal kommt es am Arbeitsplatz zu Problemen, weil ein Arbeitnehmer aufgrund der Auswirkungen seiner Behinderung seine Aufgaben nicht (mehr) selbstständig oder nur lückenhaft bewältigen kann. Manchmal treten auch Veränderungen in den betrieblichen Strukturen ein oder es gibt Schwierigkeiten in der Kommunikation mit Vorgesetzten und Kollegen. Jobcoaches können in solchen Fällen dazu beitragen, die betriebliche Integration durch Förderung von betrieblichen Lernprozessen zu verbessern. Es gibt auch die Möglichkeit einen Arbeitsplatz entsprechend den Fähigkeiten umzuformen – das nennt man Jobcarving.
Das Beratungsangebot
Der Fachdienst Jobcoaching im LWL-Inklusionsamt Arbeit berät und unterstützt in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Beantragung von Jobcoaching oder Job Carving ergeben. Das Beratungsangebot des Fachdienstes richtet sich an Menschen mit Schwerbehinderung, Arbeitgeber, Interessenvertreter und professionelle Unterstützer.
Wie läuft es ab?
Die zuständigen Mitarbeiterinnen im Fachdienst des LWL-Inklusionsamtes Arbeit klären, ob ein Jobcoaching oder ein Job Carving im jeweiligen Einzelfall sinnvoll und umsetzbar ist. Kann ein Jobcoaching oder Job Carving über das LWL-Inklusionsamt finanziert werden, beauftragen die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes einen jeweils geeigneten, ausgebildeten Jobcoach oder Job Carver . Jeder Einzelfall wird während der Durchführung im Rahmen von Einzelfallberatungen begleitet.
Die Qualität der Umsetzung von Jobcoaching und Job Carving stellen die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes durch regelmäßige Beratung und Fortbildung der Jobcoaches sicher. Sie entwickeln das Jobcoaching kontinuierlich weiter und stimmen es auf sich verändernde Bedarfe ab.
Ihre Ansprechpartnerinnen zum Jobcoaching:
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