Übergang aus der Werkstatt in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Menschen mit Behinderung, die in einer Werkstatt beschäftigt sind, haben oftmals den Wunsch die Werkstatt zu verlassen und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig zu werden. Werkstätten haben deshalb auch den Auftrag Menschen mit Behinderung den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und sie dabei zu unterstützen. Auch das LWL-Budget für Arbeit unterstützt den Übergang von Beschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Menschen mit Behinderung, die auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln wollen werden durch den örtlichen Integrationsfachdienst (IFD) beraten und betreut:
- Abklärung der Fähigkeiten für den allgemeinen Arbeitsmarkt,
- Initiierung, Begleitung und Auswertung von betrieblichen Praktika,
- Gestaltung von Übergängen in den allgemeinen Arbeitsmarkt
Der IFD unterstützt auch bei allen anfallenden Formalitäten.
Assistenz und Zuschüsse
Nach dem Übergang in ein Beschäftigungsverhältnis des allgemeinen Arbeitsmarktes, können die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz, Eingliederungszuschüsse (Lohnkostenzuschüsse) für den Arbeitgeber sowie Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb gewährt werden.
Das Team im LWL-Inklusionsamt Arbeit
Fachkoordination im Übergang WfbM - Allgemeiner Arbeitsmarkt

Karin Lebek
Koordinatorin, zuständig für die Regionen:
Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Herne, Dortmund, Bochum, Minden-Lübbecke, Herford, Gütersloh, Bielefeld, Lippe, Paderborn, Höxter
karin.lebek@lwl.org
Tel: 0251/591-5719
Fax: 0251/591-3272

Kristina Steffen
Koordinatorin, zuständig für die Regionen:
Steinfurt, Münster, Warendorf, Hamm, Unna, Soest, Ennepe-Ruhr-Kreis, Hagen, Märkischer Kreis, Hochsauerlandkreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein
kristina.steffen@lwl.org
Tel: 0251/591-4750
Fax: 0251/591-3272
