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Andere Leistungsanbieter

Menschen mit Behinderung, die Anspruch auf Leistungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen haben, können diese auch bei einem anderen Leistungsanbieter in Anspruch nehmen. Für andere Leistungsanbieter gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für Werkstätten. Andere Leistungsanbieter sollen Menschen mit Behinderungen Teilhabemöglichkeiten außerhalb der Institution WfbM eröffnen, die möglichst am Leitziel „Inklusion“ ausgerichtet sind. Angebote anderer Leistungsanbieter stellen dann eine Alternative zu Werkstattangeboten dar, wenn sie individueller und inklusiver sind, insbesondere wenn sie Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt passgenauer fördern.