Bedarfsermittlung BEI_NRW für Laien
Sie haben Fragen zur Bedarfsermittlung für die Teilhabe am Arbeitsleben? Hier finden Sie Antworten zum BEI_NRW.
1. BEI_NRW im Teilhabebereich Arbeit
Antwort:
BEI_NRW ist ein Werkzeug, um den persönlichen Unterstützungsbedarf eines Menschen mit Behinderung genau zu beschreiben. Das Ziel: Sie stehen im Mittelpunkt der Teilhabe am Arbeitsleben.
Individuell: Ihre Wünsche und Ziele für die Teilhabe am Arbeitsleben werden genau festgehalten.
Gemeinsam: Sie werden an jedem Schritt der Planung beteiligt.
Standardisiert: Es nutzt die internationale ICF-Klassifikation, damit die Hilfe landesweit vergleichbar bleibt.
Zukunftsorientiert: Entwickelt von LWL und LVR für eine moderne Eingliederungshilfe.
Antwort:
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) entscheiden Sie selbst:
Wünsche äußern: Was möchten Sie bei der Teilhabe am Arbeitsleben erreichen?
Bedarf ermitteln: Der LWL prüft gemeinsam mit Ihnen, welche Unterstützung nötig ist.
Ziele festlegen: Ihre Maßnahmen und Ziele werden im BEI_NRW dokumentiert.
Wirkung prüfen: Wir schauen regelmäßig, ob die Ziele und Maßnahmen Sie wirklich weiterbringen.
Antwort:
Die Einführung erfolgt schrittweise in ganz Westfalen-Lippe:
Plan: Nach einem erfolgreichen Modellprojekt (2020–2022) wird das System nun flächendeckend nach und nach ausgerollt.
Zuständigkeit: Die Erstbedarfsermittlung macht der LWL. Spätere Aktualisierungen übernehmen direkt die Werkstätten für behinderte Menschen oder andere Leistungsanbieter.
Digital: Die Übermittlung erfolgt zukünftig zeitsparend über die Online-Plattform PerSEH.
2. Erstbedarfsermittlung mit BEI_NRW
Antwort:
Ein BEI_NRW-Gespräch wird allen Beschäftigten beim Wechsel in den Arbeitsbereich der Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter angeboten.
Außerdem gehören dazu:
- Beschäftigte mit Chancen auf einen Wechsel in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- insbesondere Beschäftigte auf ausgelagerten Arbeitsplätzen.
Gut zu wissen:
Sie können ein Gespräch auch selbst anstoßen – sprechen Sie dazu einfach die Teilhabeplanung des LWL an.
Antwort:
Das Gespräch führen Sie mit einer Teilhabeplanung des LWL.
Sie entscheiden dabei selbst:
- ob Sie eine Begleitung möchten
- und wer Sie begleitet
Mögliche Begleitungen sind zum Beispiel:
- eine Vertrauensperson
- Mitarbeitende der Werkstatt
- Angehörige
Ihr Vorteil:
Sie sind nicht allein und können Unterstützung mitbringen.
Antwort:
Ja. Die Einladung zum BEI_NRW-Gespräch gibt es auch in Leichter Sprache. Hier finden Sie die Schreiben zum Herunterladen:
Antwort:
Im BEI_NRW-Gespräch geht es um Ihre persönliche Situation und Ihre Ziele – vor allem im Bereich Arbeit.
Das wird besprochen:
- Ihre aktuelle Lebens- und Arbeitssituation
- Ihre Wünsche und Ziele
- Wo Sie Unterstützung benötigen
- Was Sie im Alltag eher behindert
Begleitung im Gespräch:
- Sie können eine Person Ihres Vertrauens mitbringen. Diese kann Sie unterstützen und Ihre Aussagen ergänzen.
- Wenn Sie eine rechtliche Betreuung haben, kann diese Sie – je nach Aufgabenkreis – begleiten oder vertreten.
Vorbereitung auf das Gespräch:
- Füllen Sie bitte vor dem Termin den Fragebogen „Persönliche Sicht“ aus:
Antwort:
Alle Menschen mit Behinderung werden in die Bedarfsermittlung einbezogen – unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung.
Wir klären vorab, welche Unterstützung für die Kommunikation benötigt wird. Diese Unterstützung wird dann organisiert.
Antwort:
Die Ergebnisse aus dem gemeinsamen Gespräch werden dokumentiert und für die weitere Planung genutzt.
Die ermittelten Bedarfe sowie vereinbarten Ziele und Maßnahmen werden in der digitalen Anwendung PerSEH festgehalten.
Mit Ihrem Einverständnis erhält der Soziale Dienst der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bzw. des anderen Leistungsanbieters die Ergebnisse.
So kann die WfbM oder der andere Leistungsanbieter die Förderung gezielt an Ihren Zielen und Maßnahmen ausrichten.
Antwort:
Die Teilnahme am BEI_NRW-Gespräch ist freiwillig.
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Gespräch führen möchten.
Der Soziale Dienst unterstützt und berät Sie und beantwortet Ihre Fragen.
Im Gespräch können Sie Ihre Wünsche und Ziele einbringen. So kann Ihre Unterstützung besser auf Sie abgestimmt werden.
Antwort:
Wenn im Gespräch weiterer Unterstützungsbedarf festgestellt wird, kümmern wir uns gemeinsam um die nächsten Schritte.
Alle weiteren Schritte erfolgen in Absprache mit Ihnen.
Auf Wunsch wird der Kontakt zu den zuständigen Stellen im LWL-Inklusionsamt Soziale Teilhabe hergestellt.
Antwort:
Ja. Die Teilhabeplanenden dürfen sich austauschen.
Der gleiche Leistungsträger ist für beide Bereiche zuständig (Arbeit und Soziale Teilhabe).
Durch den Austausch können Unterstützungsangebote besser aufeinander abgestimmt werden – zum Beispiel zwischen Arbeit und Wohnen.
Ihre Daten werden verantwortungsvoll und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben verwendet.
3. Bedarfsfortschreibung mit BEI_NRW
Antwort:
Im BEI_NRW steht Ihre persönliche Sicht im Mittelpunkt.
Sie beschreiben, was Ihnen wichtig ist und welche Unterstützung Sie brauchen.
Ihre Ziele und Maßnahmen:
- Gemeinsam werden konkrete Ziele und passende Maßnahmen festgelegt.
- So wird klar, was Sie erreichen möchten und welche Unterstützung dafür nötig ist.
Überprüfung und Anpassung:
- Es wird regelmäßig geschaut, ob die vereinbarten Ziele erreicht werden.
- Wenn sich etwas ändert, werden die Ziele und Maßnahmen angepasst.
Der Gesamtplan:
- Alle Ergebnisse werden in einem Gesamtplan festgehalten.
- Der Gesamtplan ist schriftlich dokumentiert.
- Er wird in der Regel alle zwei Jahre überprüft.
- Bei Bedarf wird er angepasst.
Antwort:
Erstbedarfsermittlung:
Diese wird in der Regel von der Teilhabeplanung des LWL durchgeführt.
Fortschreibungen:
Danach übernehmen die Werkstätten für behinderte Menschen / andere Leistungsanbieter die Fortschreibung und übermitteln diese digital über die webbasierte Plattform PerSEH an den LWL.
PerSEH-Nutzung:
Seit 2024 wird PerSEH schrittweise in den Regionen eingesetzt.
Ziel:
Ab Mitte 2026 sollen auch Werkstätten aus den Modellregionen des LWL-Modellvorhabens „Neue Teilhabeplanung Arbeit“ PerSEH nutzen.
Der LWL wird diese Werkstätten frühzeitig informieren.
Übergangslösung:
Bis zur flächendeckenden Nutzung von PerSEH wird Entwicklungsbericht zur Bedarfsfortschreibung weiterhin genutzt. Er basiert auf ICF- und BEI_NRW-Standards und ist die Grundlage für die digitale Fortschreibung in PerSEH.
Antwort:
Ablauf:
Der Gesamtplan muss alle zwei Jahre fortgeschrieben werden (gemäß § 121 Abs. 2 SGB IX).
Ausnahme:
In Einzelfällen kann dieser Ablauf nach Absprache zwischen der Werkstatt / anderem Leistungsanbieter und dem LWL angepasst werden.
Weiterführende Informationen zum BEI_NRW beim LWL
Ihre Ansprechpersonen
Fachliche Fragen
Bei grundsätzlichen fachlichen Fragen zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wenden Sie sich an das Team zur Weiterentwicklung des BEI_NRW.