Informationen in Leichter Sprache über das LWL-Inklusionsamt Arbeit
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Das ist das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL
In Nordrhein-Westfalen gibt es 2 Landschafts-Verbände:
- den Landschafts-Verband Rheinland
- und den Landschafts-Verband Westfalen-Lippe.
Das ist die Abkürzung
vom Landschafts-Verband Westfalen-Lippe:
LWL.
Der LWL hat ein besonderes Amt.
Das Amt unterstützt Menschen mit Behinderung.
Immer wenn es um die Arbeit
von Menschen mit Behinderung in Westfalen-Lippe geht.
Dieses Amt heißt:
Inklusions-Amt Arbeit vom LWL.
Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL ist in Münster.
Das macht das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL
Im Inklusions-Amt Arbeit arbeiten Fach-Leute.
Die Fach-Leute kennen sich gut
mit Menschen mit Behinderung aus.
Und Sie kennen auch die Probleme
von Menschen mit Behinderungen.
Deshalb wissen die Fach-Leute auch viele Hilfen dafür.
Das Inklusions-Amt Arbeit unterstützt
die berufstätigen Menschen mit Behinderung
in Westfalen-Lippe.
Und es unterstützt auch die Arbeit-Geber
in Westfalen Lippe.
Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL ist für bestimmte Städte da
Das Inklusions-Amt Arbeit hat ein Zuständigkeits-Gebiet.
Das bedeutet:
Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL
ist nur für bestimmte Städte da.
Diese Städte sind in Nordrhein-Westfalen.
Der Arbeit-Nehmer wohnt in einer von diesen Städten?
Oder die Firma ist in einer von diesen Städten?
Dann unterstützt das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL.
Besonderer Kündigungs-Schutz für Arbeit-Nehmer mit einer Schwer-Behinderung
Das Integrations-Amt kümmert sich um den besonderen Kündigungs-Schutz
Manchmal will ein Arbeit-Geber
einem Arbeit-Nehmer kündigen.
Zum Beispiel:
- Weil die Firma schließt.
- Weil die Firma nicht genug Arbeit hat.
- Oder weil der Arbeit-Nehmer schlecht arbeitet.
- Oder etwas anderes.
Der Arbeit-Geber muss das sagen.
Und er muss dem Arbeit-Nehmer eine Kündigung schreiben.
Aber:
Der Arbeit-Geber darf nicht einfach
eine Kündigung schreiben.
Der Arbeit-Geber muss zuerst das Integrations-Amt fragen.
Und das Integrations-Amt muss
sich um die Kündigung kümmern.
Das nennt man:
besonderen Kündigungs-Schutz.
Der besondere Kündigungs-Schutz
gilt für alle Arbeit-Nehmer mit Behinderung.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Schwerbehinderten-Recht.
Das ist ein Teil vom Sozial-Gesetzbuch.
Das Inklusions-Amt Arbeit vom LWL unterstützt Arbeit-Nehmer mit Hör-Behinderung
Sich verstehen am Arbeits-Platz
Für Arbeit-Nehmer ist das Hören am Arbeits-Platz wichtig.
Zum Beispiel:
Wenn man sich mit den Kollegen unterhalten will.
Wenn man dem Chef zu-hören soll.
Oder wenn man am Arbeits-Platz Maschinen hören muss.
Die meisten Arbeit-Nehmer können hören.
Aber vielleicht gibt es einen Kollegen mit einer Hör-Behinderung.
Der Kollege mit Hör-Behinderung hat es besonders schwer.
Weil alle in der Firma hören können.
Aber der Arbeit-Nehmer mit Hör-Behinderung nicht.
Dabei kann es Missverständnisse geben.
Oder vielleicht sogar Probleme mit den Kollegen.
Fach-Leute für Menschen mit Hör-Behinderung
Das Inklusions-Amt Arbeit unterstützt
Menschen mit Behinderung bei der Arbeit.
Damit Menschen mit Behinderung gut arbeiten können.
Das gilt auch für Menschen mit Hör-Behinderung.
Deshalb gibt es beim Inklusions-Amt Abeit
Fach-Leute für Menschen mit Hör-Behinderung.
Die Fach-Leute vom Inklusions-Amt Arbeit
machen Kurse für die Integrations-Fachdienste.
Technische Beratung
Technischer Beratungs-Dienst für Arbeitsplatz-Gestaltung
Arbeitsplatz-Gestaltung
bedeutet:
Manchmal braucht ein Mensch mit Behinderung
einen besonderen Arbeits-Platz.
Oder eine besondere Maschine.
Die Mitarbeiter von dem Fach-Dienst helfen dabei.
Zum Beispiel:
Sie sagen, welcher Stuhl richtig ist.
Sie sagen,
wie ein Gabel-Stapler umgebaut werden muss.
Ansprech-Personen für den Technischen Beratungs-Dienst
Frank Schrapper
Sachbereichsleitung
- Telefon: 0251-5 91-35 80
- E-Mail: frank.schrapper@lwl.org
Tanja Böhler
- Telefon: 0251-5 91-38 34
- E-Mail: tanja.boehler@lwl.org
Michael Rother
- Telefon: 0251-5 91-35 61
- E-Mail: michael.rother@lwl.org
Rainer-Ingo Annas
- Telefon: 0251-5 91-37 72
- E-Mail: rainer-ingo.annas@lwl.org
Wolfgang Drillich
- Telefon: 0251-5 91-57 20
- E-Mail: wolfgang.drillich@lwl.org
Christian Vagedes
- Telefon: 0251-5 91-6956
- E-Mail: christian.vagedes@lwl.org
Fax für alle Personen: 0251-5 91-59 98
LWL-Budget für Arbeit
Viele Menschen mit Behinderung arbeiten
in einer Werkstatt.
Einige möchten lieber in einem Betrieb arbeiten.
Vielleicht möchten Sie auch gerne in einem Betrieb arbeiten.
Dann unterstützt Sie der LWL.
Alle Menschen sind verschieden.
Jeder Mensch kann etwas anderes besonders gut.
Deshalb braucht jeder Mensch einen Arbeitsplatz,
der für ihn passt.
Für Menschen mit Behinderung
ist das noch wichtiger.
Das LWL-Budget für Arbeit hilft
Menschen mit Behinderung.
Budget bedeutet Geld.
Wir sprechen: Büd-schee.
Budget für Arbeit bedeutet:
Der Arbeit-Geber bekommt Geld
Damit bezahlt er die Unterstützung für Sie.
Das Gesetz sagt:
Menschen mit Behinderung sollen gleich-berechtigt sein.
Das Budget für Arbeit vom LWL hilft Ihnen dabei.
- Geld
- Beratung und Begleitung
- einer guten Vorbereitung
Diese Menschen können Unterstützung durch das
Budget für Arbeit bekommen:
- Menschen in einer Werkstatt, die einen Arbeitsplatz in einer Firma suchen,
- Arbeit-Geber und Arbeit-Geberinnen
- Schüler und Schülerinnen mit Behinderung.
Schon viele Menschen mit Behinderungen haben mit dem Budget für Arbeit
vom LWL einen festen Arbeits-Platz gefunden.
Sophie Hovestadt hat das Down-Syndrom.
Sie hat es geschafft.
Von der Schule direkt auf den
ersten Arbeitsmarkt.
Als Küchenhilfe arbeitet sie bei der MDS GmbH, Münster.
Jugendliche mit Behinderungen sollen
einen guten Arbeits-Platz finden.
Dafür gibt es ein Programm.
Es heißt: Schule trifft Arbeits-Welt – STAR
Vor wenigen Monaten arbeitete Tatjana Clusmann
noch in den Märkischen Werkstätten Lüdenscheid.
Heute arbeitet sie in einer Wäscherei in Lüdenscheid.
Der Integrations-Fachdienst hat die Wäscherei dafür beraten.
Und er hat Frau Clusmann bei einem Praktikum unterstützt.
Frau Clusmann arbeitet sehr gerne an ihrem neuen Arbeits-Platz.
Auch Barbara Kastner hat einen neuen Arbeits-Platz.
Sie hatte 17 Jahre in einer Werkstatt gearbeitet.
Dann hat sie ein Praktikum in der Küche
von einer großen Schule in Bochum gemacht.
Jetzt arbeitet Frau Kastner seit 4 Jahren
in der Küche.
Sie belegt Brötchen und spült Geschirr.
Und sie kassiert das Geld für das Essen.
Für Frau Kastner ist die Arbeit sehr wichtig.
Sie will gute Arbeit leisten und arbeitet sehr gerne.
Auch Barbara Kastner hat einen neuen Arbeits-Platz.
Sie hatte 17 Jahre in einer Werkstatt gearbeitet.
Dann hat sie ein Praktikum in der Küche
von einer großen Schule in Bochum gemacht.
Jetzt arbeitet Frau Kastner seit 4 Jahren
in der Küche.
Sie belegt Brötchen und spült Geschirr.
Und sie kassiert das Geld für das Essen.
Für Frau Kastner ist die Arbeit sehr wichtig.
Sie will gute Arbeit leisten und arbeitet sehr gerne.
Karl Franz arbeitete in einer Werkstatt für
Menschen mit Behinderungen.
Herr Franz wollte aber gerne wieder in einem Betrieb arbeiten.
Der Integrations-Fachdienst und die Werkstatt
haben gemeinsam nach einem Arbeits-Platz für
Herrn Franz gesucht.
Herr Franz arbeitet jetzt als Fahrer mit 14 Stunden
in der Woche. Er muss verschiedene Sachen
pünktlich bringen und abholen.
Das ist bei dem dichten Verkehr nicht immer leicht.
Herr Franz schafft das aber gut.
Seine Kollegen können sich auf ihn verlassen.
So hat der LWL durch das Budget für Arbeit geholfen:
- Der LWL hat ein Training für Sicherheit beim Fahren bezahlt.
- Der Arbeitgeber bekommt einen Teil von dem Lohn für den Arbeits-Platz.
- Der LWL hilft Herrn Franz und dem Betrieb mit Beratung und Begleitung.
Das Budget für Arbeit vom LWL hat Frau Hovestadt, Frau Clusmann, Frau Kastner und Herrn Franz geholfen.
Möchten Sie gerne einen Arbeits-Platz in einem Betrieb?
Möchten Sie etwas Neues lernen?
Möchten Sie selbständiger arbeiten und leben?
Wir vom LWL unterstützen Sie dabei.
Damit Sie eine feste Arbeit in einem Betrieb finden.
Das ist der Vorteil von der Arbeit in einem Betrieb:
Sie lernen einen neuen Beruf kennen.
Sie lernen viele neue Menschen kennen.
Menschen mit und ohne Behinderung.
Sie können mehr Geld verdienen.
Sie sammeln neue Erfahrungen.
Haben Sie keine Angst!
Sie können in die Werkstatt zurück kommen.
Der Wechsel von einer Werkstatt in einen Betrieb
ist ein großer Schritt.
Manchmal fühlen sie die Menschen im Betrieb
nicht wohl.
Sie schaffen die Arbeit nicht gut.
Manchmal schaffen Menschen die Arbeit
in einem Betrieb nur kurze Zeit.
Sie möchten dann wieder in die Werkstatt gehen.
Dann können sie in die Werkstatt zurück gehen.
Wir helfen Ihnen.
Diese Menschen unterstützen Sie:
In Ihrer Werkstatt arbeiten Fach-Leute für den Übergang von der Werkstatt in Betriebe.
Diese Fach-Leute beraten Sie.
Und Sie können den Integrations-Fachdienst in Ihrer Stadt fragen.
Die Adressen vom Integrations-Fachdienst finden Sie im Internet unter www.ifd-westfalen.de.
Dort arbeiten Fach-Leute, die Ihnen helfen.
Ihre Ansprech-Partner und Ansprech-Partnerinnen beim LWL sind:
Johanna Korte
Übergang Schule-Beruf (KAoA-STAR)
johanna.korte@lwl.org
Dr. Monika Peters
Übergang aus der Werkstatt
LWL-Budget für Arbeit
monika.peters@lwl.org
Dorothea Thoma
Minijob anstatt Werkstatt oder Tagesstätte
LWL-Zuverdienst
dorothea.thoma@lwl.org
Marlies Wiesemann
Werkstätten für behinderte Menschen
marlies.wiesemann@lwl.org
Sie können auch mit den Mitgliedern
vom Fach-Ausschuss sprechen.
Grafiken:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
© Valuing People clipart collection http://www.valuingpeopleclipart.org.uk/
© European Easy-to-Read Logo: Inclusion Europe. More information at www.inclusion-europe.org/etr
Bei der Übersetzung in Leichte Sprache unterstützt durch
Holtz & Faust GbR,
E-Mail: info@holtz-und-faust.de
Internet: www.holtz-und-faust.de