Jobcoaching - Häufig gestellte Fragen
Gibt es eine Vorgabe des LWL hinsichtlich konkreter Verhaltensweisen bei laufenden Jobcoachings?
Der LWL geht davon aus, dass die Jobcoaches entsprechend der Vorgaben und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes und der Bundesregierung agieren. In Absprache mit den Betrieben, Klienten, Integrationsfachdiensten (IFD) werden individuelle Lösungen gefunden, die mit der Fachkoordination Jobcoaching des LWL-Inklusionsamtes Arbeit abgestimmt werden.
Können Rechnungen der Jobcoaches losgelöst von Zwischen- oder Endberichten beim LWL-Inklusionsamt Arbeit eingereicht werden?
Bei Bedarf können bereits getätigte Leistungen losgelöst von Zwischen- oder Endberichten gezahlt werden. Der Jobcoach sendet dazu neben der Rechnung einen kurzen Sachstand zum Fall an die Fachkoordination.
Werden Berichte trotz einer Unterbrechung des Jobcoachings fristgerecht fällig?
Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation kann nach Absprache mit der Fachkoordination die Frist individuell angepasst werden.
Können Klienten, bei denen aufgrund der aktuellen Situation kein Jobcoaching am Arbeitsplatz stattfinden kann, durch Telefoncoaching sinnvoll unterstützt werden und wenn ja, wie können diese Leistungen abgerechnet werden?
Die Fachkoordination prüft in jedem Einzelfall die Sinnhaftigkeit einer solchen Vorgehensweise, stimmt sich mit dem Jobcoach ab und genehmigt die Maßnahme. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der individuellen Vereinbarung.