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Kommunikation im Arbeitsleben erfolgreich gestalten

Seminar für schwerhörige und ertaubte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Kursbeschreibung

Gewinnen Sie mehr Sicherheit im Umgang mit Ihrer Hörschädigung am Arbeitsplatz.
Das Team aus Referentinnen und Gehörlosendolmetscherinnen gibt Ihnen umfangreiche Informationen über die Auswirkungen Ihrer Hörschädigung und unterstützt Sie dabei, Ihre Verständigungsmöglichkeiten zu erweitern. Das Seminar bietet außerdem Raum für den Austausch mit anderen hörgeschädigten Menschen über die individuellen Erfahrungen im Arbeitsalltag.

Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für CDMP Weiterbildung anerkannt.

Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für CDMP-Weiterbildung anerkannt.

Zielgruppe

Seminar für schwerhörige und ertaubte Arbeitnehmer:innen

Inhalte

  • Informationen über die Auswirkungen der eigenen Hörschädigung. Dafür werden die Audiogramme jeder Teilnehmerin und jedes Teilnehmers besprochen. 
  • Möglichkeiten und Grenzen in der Kommunikation am Arbeitsplatz. Ursachen für Missverständnisse und Kommunikationsprobleme werden besprochen und Lösungen gemeinsam entwickelt und erprobt. 
  • Informationen zu technischen Hilfsmitteln sowie zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten durch das Inklusionsamt und durch Selbsthilfeverbände.

Seminarzeiten

Tag 1: 15.30 Uhr - 18.00 Uhr
Tag 2: 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
Tag 3: 9.00 - 15.30 Uhr

Organisatorisches

Termine

Kurs-Nr.: HB-SEH-26-1
11.09.2026 - 13.09.2026
  • Tag 1
    11.09.2026, 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
  • Tag 2
    12.09.2026, 09:00 Uhr - 18:00 Uhr
  • Tag 3
    13.09.2026, 09:00 Uhr - 15:30 Uhr

Paderborn
Anmeldeschluss: 20.07.2026

Veranstaltungsorte

Hotel Aspethera

Am Busdorf 7
33098 Paderborn
Telefon: 05251 2888100

https://www.hotel-aspethera.de/

Hinweise zur Anreise finden Sie unter https://www.hotel-aspethera.de/Kontakt/Anfahrt-Kontakt/

 

Kosten

Kosten:
Die Teilnahme ist kostenfrei. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit übernimmt sowohl die Teilnahmekosten und Fahrtkosten als auch die Kosten für Übernachtung und Mahlzeiten für Teilnehmer:innen aus Betrieben und Dienststellen in Westfalen-Lippe.

Ausfallkosten: Bei Abmeldung nach Anmeldeschluss oder Nichterscheinen ohne Abmeldung (ohne Benennung einer Ersatzperson) können Ausfallkosten entstehen. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung sowie den Stornobedingungen des Tagungshotels. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Ausfallkosten fällig.

Sie betragen 465,00 EUR.

Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zur Durchführung unseres Kursangebotes inklusive der Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kursangebot/rechtliche-grundlagen-und-organisatorisches/

Kursleitung

Fachdienst für Menschen mit Hörbehinderung beim LWL-Inklusionsamt Arbeit mit Unterstützung von externen Referenten