Gesprächs- und Verhandlungsführung, Teil 1
Kursbeschreibung
Wesentlicher Bestandteil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sind Gespräche und Verhandlungen mit verschiedenen Personen und Personengruppen. Die Teilnehmer:innen sollen sachgerechte Methoden und Verhandlungstechniken kennen und anwenden lernen. Sie sollen Sicherheit im Auftreten und Ausdruck gewinnen.
Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für CDMP-Weiterbildung anerkannt.
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen und deren Stellvertretungen, die bereits an einem Grundkurs teilgenommen haben.
Inhalte
1. Grundlagen und allgemeine Techniken der Gesprächsführung
2. Gestaltung von Beratungsgesprächen
3. Verhandlungsführung mit Betriebs-/Personalräten, Beauftragten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers, Personalverantwortlichen, anderen betriebsinternen Stellen, Behörden und weiteren Institutionen
4. Kommunikationstraining für die SBV
Der Kurs wird speziell abgestimmt auf die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern geschilderten betrieblichen Situationen.
Methoden
Lehrgespräch, Kurzreferate, Einzel- und Gruppenarbeit (zum Teil mit Videounterstützung), Moderation, Diskussion
Seminarzeiten
1. Tag: 10.00 Uhr - 18.00 Uhr 2. Tag: 9.00 Uhr - 17.00 Uhr
Organisatorisches
Termine
09.04.2025 - 10.04.2025
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Tag 1
09.04.2025, 10:00 Uhr - 18:00 Uhr -
Tag 2
10.04.2025, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Schmallenberg
Anmeldeschluss: 28.02.2025
19.11.2025 - 20.11.2025
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Tag 1
19.11.2025, 10:00 Uhr - 18:00 Uhr -
Tag 2
20.11.2025, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr
Schmallenberg
Anmeldeschluss: 04.10.2025
Veranstaltungsorte
VdK Kur- und Erholungshotel
"Zum Hallenberg"
Zum Hallenberg 60
57392 Schmallenberg
Telefon: 02974 910-0
Fax 02974 910-222
https://www.hotel-zum-hallenberg.de
Hinweise zur Anreise finden Sie unter
https://www.hotel-zum-hallenberg.de/kontakt
Kosten
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Schmallenberg, 09.04.2025 - 10.04.2025KostenMit ÜbernachtungKosten194,00 Euro
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Schmallenberg, 19.11.2025 - 20.11.2025KostenMit ÜbernachtungKosten194,00 Euro
Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss (ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers) können Ausfallkosten fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung sowie den Stornobedingungen des Tagungshotels. Maximal betragen die Ausfallkosten 100% der Kurskosten.
Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Kurskosten fällig.
Die Abrechnung der Kurs- und Ausfallkosten erfolgt direkt über das Tagungshotel.
Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zur Durchführung unseres Kursangebotes inklusive der Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kursangebot/rechtliche-grundlagen-und-organisatorisches/