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Das Schwerbehindertenrecht im Personalmanagement

Kursbeschreibung

Dieser Kurs vermittelt, was bei der Einstellung, Beschäftigung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit schwerbehinderten Menschen beachtet werden sollte. Sie erhalten nach Informationen zu Ihren Rechten, Pflichten und Ihrer rechtlichen Stellung einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen des SGB IX und eine kurze Einführung in den Themenbereich Kündigungsschutz. Sie lernen die Beratungsangebote und Förderungsmöglichkeiten des LWL-Inklusionsamts Arbeit und der Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf kennen. So kann dem gesetzlichen Anspruch entsprochen werden, damit die Integration schwerbehinderter Menschen gelingt.

Diese Veranstaltung wird mit 7 Stunden für CDMP-Weiterbildung anerkannt.

Zielgruppe

Inklusionsbeauftragte des Arbeitgebenden und Personalverantwortliche

Inhalte

  • Rechte, Pflichten und rechtliche Stellung der oder des Inklusionsbeauftragten
  • Überblick über maßgebliche Regelungen des SGB IX
  • Der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX
  • Kündigungsarten und Kündigungsgründe im Überblick
  • Finanzielle Leistungen des LWL-Inklusionsamts Arbeit und der Fachstellen für Menschen mit Behinderung im Beruf
  • Beratungsangebote des LWL-Inklusionsamts Arbeit
  • Abgrenzung der Begleitenden Hilfe zu den Leistungen der Träger der beruflichen Rehabilitation

Methoden

Referate, Erfahrungsaustausch, Diskussion, Vortrag

Seminarzeiten

10:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Organisatorisches

Termine

Kurs-Nr.: GK-IBAG-25-3
04.09.2025, 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Witten
Anmeldeschluss: 20.07.2025

Veranstaltungsorte

Ardey Hotel

Ardeystraße 11-13
58452 Witten
Telefon: 02302 984880

https://www.ardey-hotel.de

Hinweise zur Anreise finden Sie unter https://www.ardey-hotel.de/Kontakt/Anfahrt-Kontakt

 

Kosten

  • Witten, 04.09.2025
    Kosten
    Kosten
    48,60 Euro

Kosten:
Die Kosten sind vor Ort im Tagungshaus von jeder und jedem Teilnehmenden in bar oder per EC- Karte zu entrichten.

Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss (ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers) können Ausfallkosten fällig werden. Die Höhe richtet sich nach dem Zeitpunkt der Abmeldung sowie den Stornobedingungen des Tagungshotels. Maximal betragen die Ausfallkosten 100% der Kurskosten.

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Kurskosten fällig.

Die Abrechnung der Kurs- und Ausfallkosten erfolgt direkt über das Tagungshotel.



Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zur Durchführung unseres Kursangebotes inklusive der Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kursangebot/rechtliche-grundlagen-und-organisatorisches/

Kursleitung

Mitarbeitende des LWL-Inklusionsamts Arbeit

Broschüren zum Thema

Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Kurskosten fällig.

Die Abrechnung der Kurs- und Ausfallkosten erfolgt direkt über das Tagungshotel.



Die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen zur Durchführung unseres Kursangebotes inklusive der Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier: www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/kursangebot/rechtliche-grundlagen-und-organisatorisches/