LWL-Budget für Arbeit
Das LWL-Budget für Arbeit stärkt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Es bündelt gesetzliche und ergänzende Leistungen nach den §§ 61/61a SGB IX, um den Übergang aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) in Arbeit oder Ausbildung zu erleichtern. Auch Personen mit WfbM-Berechtigung, die sich für den allgemeinen Arbeitsmarkt entscheiden, können davon profitieren.
Das LWL-Budget für Arbeit unterstützt den Übergang von Beschäftigten aus dem Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Das Budget kommt auch Personen zugute, welche die Aufnahmevoraussetzungen für eine WfbM erfüllen, sich jedoch für eine Alternative auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt entscheiden.
Wer kann mit dem LWL-Budget für Arbeit gefördert werden?
- Beschäftigte aus dem Arbeitsbereich einer WfbM in Westfalen-Lippe beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Menschen mit WfbM-Berechtigung, die direkt auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt starten möchten
- Junge Menschen mit (anerkannter) Schwerbehinderung oder Gleichstellung aus Förderschulen oder inklusiver Beschulung
- Arbeitssuchende mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufgrund einer psychischen Erkrankung
Diese Förderleistungen bietet das LWL-Budget für Arbeit:
Lohnkostenzuschüsse / Anleitung und Begleitung
- Bis zu 75 % Zuschuss zum Bruttolohn bei sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung.
- Zusätzlich: Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.
Budget für Ausbildung
- Für Personen, die aus einer WfbM in eine betriebliche Ausbildung wechseln
- Erstattung der Ausbildungsvergütung
- Anleitung und Begleitung im Betrieb und in der Berufsschule
- Weitere im Einzelfall notwendige Leistungen wie z.B. Stützunterricht
Inklusionsbudget
- Für berufsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen vor und während einer Ausbildung oder Anstellung
- Beispiele: Individueller Stützunterricht, Qualifizierungsprojekte für Gruppen
Inklusionsprämie
- Einmalige Prämie bei sozialversicherungspflichtiger Einstellung
- Nur in besonderen Einzelfällen und ohne weitere laufende Förderleistungen
Best Practice
Hier gibt es echte Erfolgsgeschichten!
Entdecken Sie hier unsere Best-Practice-Geschichten, die wertvolle Einblicke bieten. Wir arbeiten daran, diese Seite mit weiteren inspirierenden Geschichten zu erweitern, um noch mehr Anregungen und praktische Tipps zu bieten.

Der allgemeine Arbeitsmarkt ist möglich!
Der Übergang von Menschen mit Behinderung aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt ist möglich, machbar und bietet für Arbeitgeber eine Bereicherung. Das LWL-Inklusionsamt Arbeit unterstützt beim Übergang!