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Organisatorisches zur Fortschreibung in PerSEH für Fachleute

Ablauf der Fortschreibung

Der LWL ist als Träger der Eingliederungshilfe gesetzlich verpflichtet, regelmäßig die Wirkung der bewilligten Leistungen zu überprüfen. Im Rahmen der Überprüfung und Fortschreibung arbeiten der Mensch mit Behinderung, der Leistungserbringer und der LWL kooperativ zusammen.

Zur Vorbereitung der Fortschreibung kann der Mensch mit Behinderung selbständig oder mit Assistenz das Formular „Persönliche Sicht“ ausfüllen. Der Leistungserbringer führt mit der leistungsberechtigten Person ein Fortschreibungsgespräch und dokumentiert dieses im BEI_NRW in PerSEH. Hierfür steht ihm ein Zugang zum Datenverarbeitungsverfahren PerSEH zur Verfügung.

Im Fortschreibungsgespräch wird gemeinsam mit dem Menschen mit Behinderung thematisiert, wie gut die bisherigen Ziele zur Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wurden und wie zufrieden er aktuell damit ist. Auf dieser Grundlage wird der zukünftige Unterstützungsbedarf geplant. Der Leistungserbringer dokumentiert alles im BEI_NRW in PerSEH und sendet es an den LWL, der dann prüft. Der LWL dokumentiert die Prüfung in PerSEH und schließt den Vorgang. Das Ergebnis ist das BEI_NRW des Menschen mit Behinderung für den aktuellen Überprüfungszeitraum.    

Fortschreibung nach Erstbedarfsermittlung ohne BEI_NRW

Leistungserbringer, die einen Zugang zu PerSEH haben, nutzen für alle Fortschreibungen das BEI_NRW in PerSEH, d. h. auch für diejenigen, bei denen die letzte Bedarfsermittlung oder Fortschreibung nicht mit dem BEI_NRW erfolgt ist. Hierzu stehen den Anwendenden automatisiert die Stammdaten der leistungsberechtigten Person zur Verfügung, so dass sie einen entsprechenden Vorgang anlegen können.

Versand und Bereitstellung der Fortschreibung

Das dokumentierte Fortschreibungsgespräch wird von den Leistungserbringern online über PerSEH an den LWL versandt. Weitere Unterlagen müssen nur auf Anforderung eingereicht werden. Unterschriften sind nicht erforderlich.

Nach abschließender Prüfung durch den LWL werden der leistungsberechtigten Person die Inhalte der Fortschreibung, inklusive Ziel- und Maßnahmeplanung, durch den Leistungserbringer zur Verfügung gestellt.

Änderung des Bedarfs im aktuellen Überprüfungszeitraum

Das BEI_NRW ist seitens der Leistungserbringer zur Fortschreibung zum Ende des Überprüfungszeitraums zu nutzen. Änderungen im laufenden Überprüfungszeitraum werden nicht im BEI_NRW bearbeitet. Sie sind dem LWL - wie bisher - schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax mit den entsprechenden Unterlagen zuzusenden.

Fortschreibung in Leistungsträgerschaft des LWL außerhalb von Westfalen Lippe

Bei leistungsberechtigten Personen, die dauerhaft außerhalb des LWL-Gebietes leben und bei denen der LWL Leistungsträger ist, findet das Verfahren des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts Anwendung (Das „Verfahren des Ortes des tatsächlichen Aufenthalts" bezieht sich meist darauf, den örtlich zuständigen Behördenstandort zu bestimmen.).

Für Leistungsberechtigte, die im LVR-Gebiet leben und bei denen der LWL Leistungsträger ist, ist die Art der Fortschreibung mit dem LVR abzustimmen. Bitte schicken Sie die entsprechenden Unterlagen der Ansprechperson beim LVR.

Fortschreibung in anderer Leistungsträgerschaft

Für Leistungsberechtigte, die nicht in Leistungsträgerschaft des LWL-Inklusionsamtes Arbeit in Werkstätten des LWL-Gebietes beschäftigt sind, können keine Eingaben in PerSEH vorgenommen werden. Hier findet das Verfahren des zuständigen Leistungsträgers Anwendung. Bitte schicken Sie die entsprechenden Unterlagen Ihrer Ansprechperson zu ihrem zuständigen Leistungsträger.