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Häufig gestellte Fragen

Unsere Antwort

Zugangsvoraussetzungen für PerSEH

  1. Leistungserbringer in Westfalen-Lippe, die
  2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern erbringen und
  3. eine Leistungsvereinbarung mit dem LWL abgeschlossen haben.

Unsere Antwort

Möglichkeit 1: Es werden gar keine leistungsberechtigten Personen angezeigt

Wenn gar keine leistungsberechtigten Personen in PerSEH sichtbar sind, prüfen Sie bitte, ob Ihrer Benutzerkennung alle notwendigen Rollen, Berechtigungen und Vertretungen zugewiesen sind. Ihre Administration kann Ihnen mitteilen, welche Rollen, Berechtigungen und Vertretungen Ihnen zugewiesen sind.

Möglichkeit 2: In der Personenliste fehlt eine leistungsberechtigte Person

Wenn in der Personenliste eine leistungsberechtigte Person fehlt, prüfen Sie bitte, ob die leistungsberechtigte Person die Voraussetzungen erfüllt, um in PerSEH abgebildet zu werden.

Wird Ihnen eine Person nicht angezeigt, obwohl sie die Voraussetzungen erfüllt, um nach PerSEH übertragen zu werden, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Teilhabeplanenden. Der Einzelfall kann dann in PerSEH nachgetragen werden.

Möglichkeit 3: Mehrere leistungsberechtigte Personen werden nicht in PerSEH angezeigt

Wenn mehr als zwei leistungsberechtigte Personen nicht in PerSEH sichtbar sind, prüfen Sie bitte, ob die leistungsberechtigten Personen die Voraussetzungen erfüllen, um in PerSEH abgebildet zu werden.

Werden Ihnen mehrere Personen nicht angezeigt, obwohl diese die Voraussetzungen, um nach PerSEH übertragen zu werden, erfüllen, melden Sie sich bitte bei der zuständigen Sachbereichsleitung der Einzelfallhilfe. Diese kann die Einzelfälle in PerSEH nachtragen lassen. Hier möchten wir für eine reibungslose Korrektur, um eine Aufstellung der leistungsberechtigten Personen in einer Excel Datei, bitten. Wir benötigen pro betreffende leistungsberechtigte Person:

  • den vollständigen Namen der leistungsberechtigten Person
  • das LWL-Aktenzeichen
  • die aktuelle Einrichtungsnummer
  • den Stichtag des Wechsels in die andere Einrichtung
  • die aktuelle Adresse 

Unsere Antwort

Damit Sie einen Vorgang Fortschreibung anlegen können, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen. Voraussetzung für die Anlage eines Vorgangs Fortschreibung ist, dass Ihrer Benutzerkennung in PerSEH die Rolle „Externer Mitarbeiter schreibend“ zugeordnet ist. Ihre Administration kann Ihnen mitteilen, welche Rollen Ihnen zugewiesen sind.

Wenn Sie keinen Vorgang Fortschreibung anlegen können, obwohl Sie die oben genannte Voraussetzung erfüllen, kontaktieren Sie bitte den Bearbeitenden des vorherigen Vorgangs. Das kann ein Teilhabeplanender des LWL oder ein anderer Benutzender aus Ihrer Einrichtung sein. Sie finden Informationen zu der Person auf der Vorgangsebene. Der vorherige Bearbeitende muss den zuvor angelegten Vorgang schließen und kann Ihnen damit den Zugriff auf die Funktion Vorgang „Fortschreibung anlegen“ ermöglichen. Es kann immer nur einen aktuellen Vorgang geben.

Unsere Antwort

Für den Zugang zum webbasierten Datenverarbeitungsverfahren ist ein internetfähiger PC erforderlich. Der elektronische Zugang erfolgt über das Internet mit einer 2-Faktor-Authentifizierung. Eine spezielle Software wird nicht benötigt.

Unsere Antwort

Es gibt keine Schnittstelle zwischen PerSEH und dem EDV-System des Leistungserbringers. Die Einrichtung einer solchen Schnittstelle ist für den LWL nicht realisierbar.

Unsere Antwort

Damit Ihre Kolleg:innen von Ihnen angelegte Fortschreibungen bearbeiten können, muss Ihre Administration zwischen Ihnen und den entsprechenden Kolleg:innen ein Vertretungsrecht in LWL-Bena anlegen.

Unsere Antwort

Nein, dies ist nicht möglich. Wie bisher erfolgt die Meldung zunächst an den zuständigen Mitarbeitenden beim LWL, der diese Personen dann im System anlegt.

Unsere Antwort

Nein. Im Moment ist es nicht vorgesehen, Fortschreibungen zu löschen.

Unsere Antwort

Der LWL kann den Zugriff auf das BEI_NRW in PerSEH ausschließlich den Leistungserbringern in Westfalen-Lippe zur Verfügung stellen. Eine Testversion ist grundsätzlich nicht möglich.

Feedback

Feedback und Fragen zum BEI_NRW

Gerne nehmen wir Ihr Feedback und Ihre Fragen auf und bringen dies in die kontinuierliche Verbesserung des Bedarfsermittlungsinstruments ein.

Sie können sich jederzeit über die E-Mail-Adresse bei-nrw-arbeit@lwl.org an das Team zur Weiterentwicklung des BEI_NRW Teilhabe am Arbeitsleben wenden!