Fachliches zur Fortschreibung in PerSEH für Fachleute
Das Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW für Fachleute
Das BEI_NRW ist das Bedarfsermittlungsinstrument für Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen. Mit dem BEI_NRW werden individuelle Teilhabebedarfe unabhängig von der Art und dem Grad der Behinderung eines Menschen erfasst. Die Bedarfsermittlung orientiert sich an der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF). Im Mittelpunkt steht der Mensch mit Behinderung mit seinen Wünschen und Zielen. Das BEI_NRW setzt die gesetzlichen Vorgaben zum Gesamtplanverfahren nach dem SGB IX um.
Das Instrument wurde von den Landschaftsverbänden Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR) gemeinsam entwickelt. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und strukturellen Vorgaben wurde das BEI_NRW für den Bereich Teilhabe am Arbeitsleben im Gebiet des LWL in Teilbereichen angepasst.
Das BEI_NRW wird im Rahmen der Erstbedarfsermittlung und Fortschreibung von Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen und bei anderen Leistungsanbietern verwendet. Die Dokumentation erfolgt sowohl durch den LWL als auch die Leistungserbringer in der vom LWL zur Verfügung gestellten webbasierten Anwendung PerSEH.
Der LWL erfasst bei der Erstbedarfsermittlung den Bedarf und überprüft nach einer festgelegten Zeit (in der Regel alle zwei Jahre), ob Leistungen weitergeführt oder beendet werden.
Bei der Fortschreibung arbeiten die Leistungserbringer aktiv mit, führen Gespräche mit den leistungsberechtigten Personen und dokumentieren dies im BEI_NRW in PerSEH. Im digitalen Austausch zwischen LWL und Leistungserbringer wird die Fortschreibung durch den LWL geprüft.
Akteur:innen in Bedarfsermittlungsgesprächen
Im Prozess der Fortschreibung sind die leistungsberechtigte Person, der Leistungserbringer, gegebenenfalls die rechtliche Betreuung und/oder die Person des Vertrauens beteiligt. Im Sinne des BTHG entscheiden die Beschäftigten, ob sie eine Begleitung zum Bedarfsermittlungsgespräch wünschen und wen sie als Begleitung wählen.
ICF Orientierung im BEI_NRW
Die Bedarfsermittlung orientiert sich am bio-psycho-sozialen Modell, das alle Komponenten der ICF miteinander verknüpft und die Wechselwirkungen zwischen diesen Komponenten abbildet. Daher ist Voraussetzung für die Arbeit mit dem BEI_NRW fundiertes Wissen über die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) sowie deren praktische Anwendung in der Eingliederungshilfe.
Im Sinne der ICF wird Behinderung als Ergebnis der Wechselwirkung zwischen einem Menschen mit einem Gesundheitsproblem und den Kontextfaktoren bezogen auf seine funktionale Gesundheit definiert. Durch diese Betrachtungsweise wird die Beeinträchtigung nicht als Merkmal der Person verstanden, sondern als ein komplexes Geflecht von Bedingungen, die maßgeblich vom gesellschaftlichen Umfeld beeinflusst werden. Ziel ist es, diese Bedingungen zu identifizieren und in den individuellen Kontext der betroffenen Person einzubetten.
Das Bio-psycho-soziale Modell
Hier geht es zur ICF:
Aktivitäten und Teilhabe im BEI_NRW
Der Bereich „Aktivitäten und Teilhabe“ in der ICF beschreibt sowohl die Durchführung von Aufgaben oder Handlungen (Aktivität) als auch das Einbezogensein in Lebenssituationen (Teilhabe) einer Person. Eine Aktivität bezieht sich auf die Ausführung einer Handlung, z. B. Gehen oder Kommunizieren. Teilhabe umfasst das Erleben von Lebenssituationen beispielsweise im Rahmen von sozialen Beziehungen, Arbeit oder Freizeit.
Die neun Kapitel der „Aktivitäten und Teilhabe“ der ICF sind im BEI_NRW für die Teilhabe am Arbeitsleben in vier thematische Bereiche gegliedert. Diese Zusammenfassung basiert auf Praxiserfahrungen aus Gesprächen mit leistungsberechtigten Personen, wobei Kapitel mit häufigen Überschneidungen jeweils in einem Bereich zusammengefasst wurden. Diese Struktur fördert einen personenzentrierten und individuellen Gesprächsablauf sowie eine benutzerfreundliche Dokumentation. Es bleibt jedoch möglich, alle relevanten Themen der einzelnen Kapitel umfassend zu erörtern und zu dokumentieren. Dabei ist zu beachten, dass zwischen den Kapiteln und Bereichen Zusammenhänge bestehen. Querverweise zwischen den Bereichen sind daher sinnvoll und sollten dokumentiert werden.
Im Sinne der ICF und des bio-psycho-sozialen Modells werden die Wechselwirkungen mit den Kontextfaktoren ebenfalls in den Blick genommen und gegebenenfalls dokumentiert.
Wichtige Fragestellungen für den Menschen mit Behinderung sind:
- Was ist Ihnen wichtig?
- Wobei möchten und benötigen Sie Unterstützung?
- Was gelingt Ihnen und was gelingt Ihnen nicht?
- Was möchten Sie verändern?
Zusätzlich können folgende Fragen hilfreich sein:
- Was möchten Sie beibehalten?
- Was möchten Sie erhalten?
- Was könnte Ihnen gelingen?
- Was möchten Sie dazulernen?
Bereich 1 - Arbeit
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 1 (Lernen und Wissensanwendung), 2 (allgemeine Aufgaben und Anforderungen) und 8 (bedeutende Lebensbereiche).
Leitende Frage:
Was gelingt und was gelingt nicht bei der Arbeit?
Bereich 2 - Kommunikation
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 3 (Kommunikation) und 7 (häusliches Leben).
Leitende Frage:
Was gelingt und was gelingt nicht im Kontakt mit anderen Menschen?
Bereich 3 - Selbstversorgung, häusliches Leben, Mobilität
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 4 (Mobilität), 5 (Selbstversorgung) und 6 (häusliches Leben).
Leitende Frage:
Was gelingt und was gelingt nicht bei der Selbstversorgung, im häuslichen Leben und bei der Mobilität?
Bereich 4: Gemeinschaftliches Leben, Freizeit
Erfasst werden die Angaben des Menschen mit Behinderung zu den relevanten Inhalten aus den ICF Kapiteln 8 (bedeutende Lebensbereiche), 9 (gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben) und 1 (Lernen und Wissensanwendung).
Leitende Frage:
Was gelingt und was gelingt nicht in der Freizeit oder bei anderen Aktivitäten?
Kontextfaktoren im BEI_NRW
Kontextfaktoren beschreiben den persönlichen Lebenshintergrund des Menschen mit Behinderung. Es geht hier nicht um die Beschreibung der Behinderung.
Kontextfaktoren sind aufgeteilt in personbezogene Faktoren sowie in umweltbezogene Faktoren. Beide Faktoren können sowohl Förderfaktoren als auch Barrieren darstellen.
Zu den personbezogenen Faktoren gehören zum Beispiel: bisherige Erfahrungen im Leben, bedeutsame Lebensereignisse, Lebensstil, sozialer Hintergrund oder persönliche Eigenschaften.
Zu umweltbezogenen Faktoren gehören zum Beispiel: die Art und Weise, wie eine Person soziale Beziehungen oder Unterstützung erlebt, die Deckung von materiellen Bedarfen wie technischen Hilfsmitteln, Medikamenten oder Lebensmitteln, die Anbindung an den ÖPNV oder die Erreichbarkeit von Einrichtungen der Grundversorgung (Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung).
Die Kontextfaktoren sowie Aktivitäten und Teilhabe stehen in einer wechselseitigen Beziehung, sodass ihre Erfassung stets in Zusammenhang miteinander erfolgen muss, um die gegenseitigen Einflüsse angemessen zu berücksichtigen.
Körperfunktionen und -strukturen
Die Komponente des Körpers im Sinne der ICF umfasst zwei Klassifikationsbereiche: Die Funktionen der Körpersysteme sowie die Körperstrukturen.
Körperfunktionen sind die physiologischen und psychologischen Funktionen von Körpersystemen.
Körperstrukturen sind die anatomischen Teile des Körpers, wie Organe, Gliedmaßen und ihre Bestandteile.
Schädigungen sind Beeinträchtigungen einer Körperfunktion oder -struktur, wie z. B. eine wesentliche Abweichung oder ein Verlust.
Beurteilungen, Codierungen und Dokumentationen dieser Komponente werden nach ICF Vorgaben durch hierzu qualifiziertes Fachpersonal (in der Regel Ärzt:innen) durchgeführt. Liegen entsprechende Angaben vor, können diese übertragen werden.
Kontakt
Technische Probleme
Bei technischen Problemen mit den Verfahren PerSEH und LWL-Bena wenden Sie sich an den User Help Desk (UHD).
Tel: 0251 591-1880
Verwaltung von Administrator:innen
Bei Fragen zur Anlage, Änderung und Löschung von Administratorinnen und Administratoren wenden Sie sich an folgende E-Mail-Adresse.
Einzelfall
Bei Fragen zum Einzelfall (wie neuer Leistungserbringer, Leistungsberechtigte nicht angezeigt in PerSEH) wenden Sie sich an die Teilhabeplanung.
Fachliche Fragen
Bei grundsätzlichen fachlichen Fragen zum Bedarfsermittlungsinstrument BEI_NRW wenden Sie sich an das Team zur Weiterentwicklung des BEI_NRW.