Beratungsmöglichkeiten für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Um die Beschäftigung im Arbeits- und Berufsleben zu sichern, bieten wir spezifische Beratungsleistungen an.
- Technische Beratung
- Unterstützung bei Beschäftigung von Menschen mit Sehbehinderung
- Unterstützung bei der Beschäftigung von Menschen mit psychischen, neurologischen und kognitiven Einschränkungen
- Unterstützung bei Beschäftigung von Menschen mit Hörbehinderung
- Unterstützung zum Thema Kündigungsschutz und finanziellen Förderungen
- Beratung zum Thema Übergang Schule-Beruf
- Beratung zum Thema Jobcoaching - Betriebliches Arbeitstraining
- Betriebsberatung zum Thema Sucht & Psyche
Voraussetzungen für Förderungen
Welche Vorausetzungen müssen grundsätzlich erfüllt sein, damit finanzielle Förderungen in Betracht kommen können?
Behinderungsgerechte Arbeitsgestaltung
Während der Beschäftigung kann es aufgrund der behinderungsbedingten Einschränkungen notwendig sein, den Arbeitsplatz, das Arbeitsumfeld oder auch die Arbeitsorganisation umzugestalten.
Außergewöhnliche Belastungen
Behinderungsbedingt kann der oder die Beschäftigte die Arbeitsleistung nicht mehr in vollem Umfang erbringen oder bedarf vielleicht der Unterstützung durch Kolleginnen und Kollegen. Welche Förderungen kommen hier in Betracht?