Anke Kirchhof-Knoch, LWL-Präventionsfachdienst Sucht und Psyche im LWL-Rehabilitationszentrum Ostwestfalen, Gütersloh
Die Chancen der Vielfalt nutzen
Diversität im Unternehmen – Herausforderung und Chance für die Arbeit der Interessenvertretung
Kursbeschreibung
Die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung/des Betriebsrates wird heute vor immer mehr Herausforderungen gestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden im Durchschnitt älter, es arbeiten aber auch Jung und Alt zusammen und verschiedenste Nationalitäten sind anzutreffen. Vor dem Hintergrund dieser Diversitäten am Arbeitsplatz müssen sich Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs- und Personalräte bei ihrer Arbeit auf viele neue Anforderungen einstellen. Wie sie damit umgehen können, was sie beachten sollten und welche Chancen darin liegen, wird in diesem Kurs dargestellt. Ziel ist, dass alle Beschäftigten trotz vorhandener Unterschiede ihre Fähigkeiten entwickeln und in die jeweiligen Arbeitsprozesse integrieren können. Diese Veranstaltung wird mit 10 Stunden für CDMP-Weiterbildung anerkannt.
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
Inhalte
Diversität – Vielfalt – im Unternehmen ist eine Herausforderung für den Arbeitsalltag. Wenn die Interessen und Fähigkeiten von allen Beschäftigten berücksichtigt und nicht von den dominaten Gruppen bestimmt werden, verringert sich das Konfliktpotenzial und damit die psychischen Beeinträchtigungen von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Merkmale wie Alter, Geschlecht, sexuelle Identität, Herkunft, körperliche Leistungsfähigkeit et cetera sind dem Menschen mit ins Leben gegebene Unterschiede. Aber auch „Querdenker“ und Menschen mit ungewöhnlichen Biografien stehen oftmals am Rand einer Gemeinschaft. Am Arbeitsplatz müssen alle miteinander kommunizieren und kooperieren. Die Vielfalt der Einstellungen, Wertvorstellungen und Kompetenzen kann Probleme, aber auch Chancen beinhalten.
Vorurteile und Diskriminierungen, wie zum Beispiel Altersdiskriminierung oder Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, wirken sich negativ auf die Motivation, das Betriebsklima, die Leistungsfähigkeit und die Gesundheit aus.
Das „Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz“ und die „Charta der Vielfalt“ sind zwei sich ergänzende Konzepte, durch deren Umsetzung die Förderung von Vielfalt in Organisationen und in der Gesellschaft vorangebracht werden kann. Über deren Inhalte wird in diesem Seminar informiert.
Wie können Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte und Beauftragte der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dazu beitragen, dass sich eine von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jedes Einzelnen geprägte Kultur der partnerschaftlichen Zusammenarbeit aller Beschäftigten im Unternehmen und im Team entwickelt, wie sie in der „Charta der Vielfalt“ formuliert wird?
Wie können Arbeitsprozesse gestaltet werden, um die beruflichen Erfahrungen, Fähigkeiten und Talente aller nutzen zu können?
Welche Unternehmensstrukturen sind notwendig, damit Akzeptanzbrücken gebaut werden können?
Methoden
Vortrag, Moderation, Kleingruppenarbeit, praktische Übungen, Videobeispiele
Organisatorisches
Termine
Kurs-Nr.: ICV3
20.04.2020 (10 Uhr) bis 21.04.2020 (16 Uhr)
Anmeldeschluss: 16.03.2020
Veranstaltungsort
VdK Kur- und Erholungshotel „Zum Hallenberg"
Zum Hallenberg 60
57392 Schmallenberg
Telefon: 02974 910-0
Fax: 02974 910-222
www.hotel-zum-hallenberg.de
Hinweise zur Anreise finden Sie unter www.hotel-zum-hallenberg.de/anfahrt.html
Kosten
Kosten:
126,00 Euro
In diesem Betrag sind die Übernachtungen im Einzelzimmer sowie Vollpension enthalten. Siehe auch Rechtliche Grundlagen und Organisatorisches.
Der Betrag ist in bar oder per EC-Karte am Anreisetag vor Ort an das Tagungshaus zu zahlen. Ersatzweise kann der Betrag vorab per Überweisung an das Hotel gezahlt werden. Die Überweisungsdaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung, ca. 3 Wochen vor Kursbeginn.
Hinweis: Im VdK-Kur und Erholungshotel Bad Fredeburg ist keine Kreditkartenzahlung möglich!
Ausfallgebühr:
Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss (ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers) wird eine Ausfallgebühr von 75,60 Euro fällig. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Kosten in Höhe von 126,00 Euro fällig. Der Betrag ist an das Tagungshaus zu zahlen.