- Elke Haves (CDMP) & Thomas Wolff, LWL-Inklusionsamt Arbeit
- Rechtsanwalt Karl Geißler, Gütersloh
Prävention und Kündigungsschutz nach dem SGB IX
Kursbeschreibung
Wenn schwerbehinderte Menschen arbeitslos werden, haben sie in der Regel größere Schwierigkeiten einen neuen Arbeitsplatz zu finden als nichtbehinderte Beschäftigte. Bevor der Arbeitgeber einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung stellt, soll frühzeitig gemeinsam mit der Interessenvertretung und dem LWL-Inklusionsamt Arbeit über Alternativen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesprochen werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollen den Ablauf des Präventions- und Kündigungsschutzverfahrens und die Entscheidungspraxis des LWL-Inklusionsamtes Arbeit kennenlernen.
Diese Veranstaltung wird mit 14 Stunden für CDMP-Weiterbildung anerkannt.
Zielgruppe
Dieser spezielle Aufbaukurs richtet sich an Schwerbehindertenvertretungen und deren Stellvertretungen, die bereits an einem Grundkurs und normalen Aufbaukurs teilgenommen haben, sowie an Personalverantwortliche und Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Inhalte
- Prävention im Vorfeld einer beabsichtigten Kündigung
- Kündigungsarten und Kündigungsgründe
- Erfordernis der vorherigen Zustimmung des LWL-Inklusionsamtes Arbeit und Ausnahmen hiervon
- Beteiligung und Anhörung der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebs-/Personalrates
- Möglichkeiten und Grenzen der Mitwirkung bei den verschiedenen Kündigungsgründen
- Einigungsverhandlung
- Entscheidungsspielraum und Entscheidungspraxis des LWL-Inklusionsamtes Arbeit
- Widerspruchs- und Klageverfahren
Methoden
Lehrgespräch, Kurzreferate, Einzel- und Gruppenarbeit anhand von Fällen aus der Praxis, Moderation, Diskussion
Organisatorisches
Termine
Kurs-Nr.: AKü18 - AUSGEBUCHT
07.12.2020 (10 Uhr) bis 09.12.2020 (13 Uhr)
Anmeldeschluss: 02.11.2020
Veranstaltungsort
VdK Kur- und Erholungshotel „Zum Hallenberg"
Zum Hallenberg 60
57392 Schmallenberg
Telefon: 02974 910-0
Fax: 02974 910-222
www.hotel-zum-hallenberg.de
Hinweise zur Anreise finden Sie unter www.hotel-zum-hallenberg.de/anfahrt.html
Kosten
Kosten:
191,50 Euro
In diesem Betrag sind die Übernachtungen im Einzelzimmer sowie Vollpension enthalten. Siehe auch Rechtliche Grundlagen und Organisatorisches.
Der Betrag ist in bar oder per EC-Karte am Anreisetag vor Ort an das Tagungshaus zu zahlen. Ersatzweise kann der Betrag vorab per Überweisung an das Hotel gezahlt werden. Die Überweisungsdaten erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung, ca. 3 Wochen vor Kursbeginn.
Hinweis: Im VdK-Kur und Erholungshotel Bad Fredeburg ist keine Kreditkartenzahlung möglich!
Ausfallgebühr:
Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss (ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers) wird eine Ausfallgebühr von 114,90 Euro fällig. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung werden die vollen Kosten in Höhe von 191,50 Euro fällig. Der Betrag ist an das Tagungshaus zu zahlen.