Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Kursbeschreibung
Die Arbeit von heute und morgen bringt einerseits Arbeitserleichterungen mit sich, da die körperliche Belastung abnimmt, andererseits stellen Digitalisierung und globalisierte Märkte aber auch höhere Ansprüche an Flexibilität, Informationsverarbeitung und Agilität der Mitarbeitenden. Mit der Aufnahme psychischer Risiken in die Gefährdungsbeurteilung hat der Gesetzgeber Ende 2013 auf diese Herausforderungen reagiert und im Arbeitsschutzgesetz explizit die Unternehmen verpflichtet, psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen und gegebenenfalls. Maßnahmen abzuleiten.
Die Teilnehmenden erhalten einen Überblick über die Grundlagen einer psychischen Gefährdungsbeurteilung. Ziel ist es theoretische Kenntnisse in Bezug auf Vorbereitung, Durchführung und Evaluation der psychischen Gefährdungsbeurteilung zu erlangen. Ihre praktische Anwendung erarbeiten die Teilnehmenden im Rahmen von Gruppenübungen an einem konkreten Ablauf einer Gefährdungsbeurteilung. Das Seminar richtet sich speziell an diejenigen, die neu in das Thema der psychischen Belastungen einsteigen wollen.
Zielgruppe
Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs-/Personalräte, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. deren Inklusionsbeauftragte und Personalverantwortliche
Inhalte
- Begriffliche Einordnung Belastung / Beanspruchung
- Ursachen für psychische Belastungen im Betrieb
- Methoden und Instrumente
- Praktische Anwendung
- Bedarfsanalyse
- Kennzahlen
- Erfolgsfaktoren und zukünftige Herausforderungen
Methoden
Vortrag, Gruppenarbeit, Reflexion, Diskurs
Organisatorisches
Termine
Kurs-Nr.: IGPsych11
20.05.2021 (10 bis 17 Uhr)
Anmeldeschluss: 15.04.2021
Veranstaltungsort
Flussbett Hotel
Wiesenstraße 40
33330 Gütersloh
Telefon: 05241 211370
www.flussbett-hotel.de
Hinweise zur Anreise finden Sie unter www.flussbett-hotel.de/anfahrt
Kosten
Kosten:
50,00 Euro
In diesem Betrag ist die Verpflegung während des Seminars enthalten. Siehe auch Rechtliche Grundlagen und Organisatorisches.
Der Betrag ist vor Ort im Tagungshaus von jedem Teilnehmer/jeder Teilnehmerin in bar oder per EC-Karte zu entrichten.
Ausfallgebühr:
Bei einer Abmeldung nach Anmeldeschluss (ohne Benennung eines Ersatzteilnehmers) oder bei Nichterscheinen am Kurstag werden die vollen Kosten fällig. Der Betrag ist an das Tagungshaus zu zahlen.
Ihre Referentin
Martina Methe, LWL-Präventionsfachdienst Sucht & Psyche im LWL-Präventionszentrum Ostwestfalen, Gütersloh