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Informationen zum Umgang mit Corona im LWL-Inklusionsamt Arbeit

Auf dieser Seite finden Sie eine Kurzübersicht über die Änderungen, welche sich im Zusammenhang mit dem Corona-Virus und der Arbeit des LWL-Inklusionsamts Arbeit ergeben.

Kurzinfos zu häufig gesuchten Themen

Ausgleichsabgabe

Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern in der aktuellen Situation Erleichterung zu verschaffen, wird seitens der Bundesagentur für Arbeit und der Inklusionsämter/Integrationsämter akzeptiert, dass Anzeigen nach § 163 Abs. 2 SGB IX für das Anzeigejahr 2019 nach dem 31. März 2020 bis spätestens 30. Juni 2020 erstattet werden.

Gleichzeitig wird akzeptiert, dass die Ausgleichsabgabe zugleich mit der Anzeigenerstattung bis spätestens 30. Juni 2020 gezahlt wird. Säumniszuschläge werden für diesen Zeitraum nicht erhoben.

Für die Zahlung der Ausgleichsabgabe bis zum 30. Juni 2020 sind keine weiteren Anträge an das LWL-Inklusionsamt Arbeit zu stellen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass ab dem 01. Juli 2020 Säumniszuschläge gezahlt werden müssen!

Kursprogramm

Seminare finden in Präsenz und auch digital statt.

Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie unter diesem Link.

Zugang zum LWL-Dienstgebäude

Wie Sie wissen ist es, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verzögern, wichtig, persönliche Kontakte auf ein absolut notwendiges Maß zu reduzieren.

Deshalb bitten wir Sie, Besuche im LWL-Inklusionsamt Arbeit auf ein Minimum zu reduzieren. Bitte klären Sie vor Ihren Besuch, ob Ihr Anliegen auch telefonisch bearbeitet werden kann. 

Sie erreichen uns zu den gewöhnten Geschäftszeiten:

Montags - Donnerstags: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr  und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitags: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr

Samstags und Sonntags: Geschlossen


Bei Fragen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder zum Schwerbehindertenrecht rufen Sie bitte die 0251/591-6555 an.

Wenn Sie Broschüren zum Schwerbehindertenrecht möchten, finden Sie diese im Internet auf unserer Homepage unter https://www.lwl-inklusionsamt-arbeit.de/de/formulare-publikationen-videos/publikationen/ zum Download oder Sie nutzen die Bestellfunktion.

Informationen zum Corona-Virus in Leichter Sprache

Wie kann man sich gegen eine Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen und wie erkennt man, dass man krank ist? Diese Informationen gibt es beim NRW-Gesundheitsministerium auch in Leichter Sprache.

Informationen zum Corona-Virus in Gebärdensprache

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben NRW hat den Corona-Virus in Gebärdensprache erklärt.

Weitere Themen des LWL

Angesichts der sich ständig verändernden Situation rund um die Verbreitung von Covid-19 herrscht bei vielen Menschen in Westfalen-Lippe Unsicherheit. Das gilt auch für Themen, die den LWL betreffen. Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen finden Sie unter www.corona-infos.lwl.org/de/